{"id":1384,"date":"2016-11-11T08:32:55","date_gmt":"2016-11-11T07:32:55","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.nccr-onthemove.ch\/?p=1384&#038;lang=it"},"modified":"2025-03-10T19:21:24","modified_gmt":"2025-03-10T18:21:24","slug":"straffaellige-alleinerziehende-drittstaatsangehoerige-haben-sie-anspruch-auf-eine-aufenthaltserlaubnis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/straffaellige-alleinerziehende-drittstaatsangehoerige-haben-sie-anspruch-auf-eine-aufenthaltserlaubnis\/?lang=it","title":{"rendered":"Straff\u00e4llige alleinerziehende Drittstaatsangeh\u00f6rige: Haben sie Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Im September 2016 hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof mit zwei bedeutsamen Urteilen die Aufenthaltsrechte von drittstaatsangeh\u00f6rigen Elternteilen mit alleinigem Sorgerecht f\u00fcr minderj\u00e4hrige Unionsb\u00fcrgerInnen gest\u00e4rkt \u2013 und zwar selbst wenn diese straff\u00e4llig geworden sind. Die Urteile sind zu begr\u00fcssen, da sonst minderj\u00e4hrige Unionsb\u00fcrgerInnen faktisch zu einem Leben in einem Drittstaat gezwungen werden k\u00f6nnten.<\/strong><\/p>\n<p>In einem Drittstaat zu leben, h\u00e4tte nicht nur unmittelbar soziale Auswirkungen f\u00fcr die Betroffenen, sondern w\u00fcrde es ihnen unm\u00f6glich machen, die mit der Unionsb\u00fcrgerschaft verbundenen Aufenthalts- und Freiz\u00fcgigkeitsrechte, die den sogenannte \u00abKernbereich\u00bb der Unionsb\u00fcrgerschaft ausmachen, auszu\u00fcben.<\/p>\n<p><strong>Worum geht es?<\/strong><\/p>\n<p>Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH), <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf;jsessionid=9ea7d0f130d545714ae651594046bebcf2cdfd1a5f84.e34KaxiLc3eQc40LaxqMbN4Pah0Re0?text=&amp;docid=183270&amp;pageIndex=0&amp;doclang=de&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=266225\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rs. C-165\/14, Rend\u00f3n Mar\u00edn<\/a>, und <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=183271&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=268590\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rs. C-304\/14, CS<\/a>, Urteile vom 13. September 2016, ECLI:EU:C:2016:674 und ECLI:EU:C:2016:675<\/p>\n<p>Der erste Fall betrifft Herrn Rend\u00f3n Mar\u00edn, einen kolumbianischen Staatsangeh\u00f6rigen, der das alleinige Sorgerecht f\u00fcr seine beiden Kinder aus\u00fcbt. Sein Sohn hat die spanische Staatsangeh\u00f6rigkeit, seine Tochter die polnische. Die Kinder haben sich bisher in Spanien aufgehalten. Der Wohnsitz der Mutter der Kinder, einer polnischen Staatsangeh\u00f6rigen, ist unbekannt. F\u00fcr beide Kinder wird ausreichend gesorgt. Herr Rend\u00f3n Mar\u00edn wurde unter anderem zu einer 9-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Ein Antrag auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis f\u00fcr Herrn Rend\u00f3n Mar\u00edn in Spanien wurde zun\u00e4chst abgelehnt. Erst einige Jahre sp\u00e4ter hat Herr Rend\u00f3n Mar\u00edn auf einen erneuten Antrag hin eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Spanien erhalten. In einem zweiten Fall, der zum Schutz des Wohles der betroffenen Kinder anonymisiert wurde, ging es um eine Marokkanerin, die das alleinige Sorgerecht f\u00fcr ihr Kind britischer Staatsangeh\u00f6rigkeit hat und mit diesem in Grossbritannien lebt. Im M\u00e4rz 2012 wurde sie zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt. Nachdem sie ihre Haftstrafe verb\u00fcsst hat, hat sie eine Ausweisungsverf\u00fcgung erhalten.<\/p>\n<p>In beiden F\u00e4llen legten die mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichte dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) die Frage nach der Vereinbarkeit der Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis bzw. der Ausweisung bei Vorliegen von Straftaten mit dem Vertrag \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union (AEUV), konkret mit dessen Art. 20 \u00fcber die Unionsb\u00fcrgerschaft, zur Beurteilung vor.<\/p>\n<p><strong>Was wurde entschieden?<\/strong><\/p>\n<p>Der EuGH gestand den Kl\u00e4gern ein aus der Unionsb\u00fcrgerschaft der Kinder abgeleitetes Aufenthaltsrecht zu und ermahnte die Mitgliedstaaten, stets eine umfassende Einzelfallpr\u00fcfung vorzunehmen, da anderenfalls die Rechte der Kinder aus der Unionsb\u00fcrgerschaft verletzt w\u00fcrden. Mit seinen beiden Urteilen baut der EuGH die sog. <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=80236&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=268824\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Zambrano<\/em>-Rechtsprechung<\/a> aus. Er weist allerdings darauf hin, dass es sich hier um sehr spezielle Konstellationen handelt, in denen es um minderj\u00e4hrige Unionsb\u00fcrger geht, die anderenfalls zu einer Ausreise aus dem Unionsgebiet gezwungen w\u00e4ren. In diesen F\u00e4llen, so der Gerichtshof, w\u00e4re der Kernbereich der Rechte aus der Unionsb\u00fcrgerschaft verletzt, w\u00fcrde man dem sorgeberechtigten Elternteil kein Aufenthaltsrecht einr\u00e4umen.<\/p>\n<p>Im Fall Rend\u00f3n Mar\u00edn unterscheidet der EuGH nach den Staatsangeh\u00f6rigkeiten der Kinder: Bei der polnischen Tochter von Herrn Rend\u00f3n Mar\u00edn kommt dementsprechend bereits die <a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/?qid=1478517657146&amp;uri=CELEX:32004L0038\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unionsb\u00fcrgerrichtlinie 2004\/38<\/a> in Verbindung mit Art. 21 AEUV zur Anwendung. Die Richtlinie setzt voraus, dass ein Unionsb\u00fcrger von seinem Recht auf Freiz\u00fcgigkeit Gebrauch gemacht hat und sich in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Heimatstaat befindet. Sie kann also nicht auf in Spanien lebende Spanier (hier auf den Sohn von Herrn Rend\u00f3n Mar\u00edn\u00a7) oder auf in Grossbritannien lebende Briten (hier auf das Kind der marokkanischen Kl\u00e4gerin) angewendet werden.<\/p>\n<p>In letzteren F\u00e4llen findet Art. 20 AEUV Anwendung, der das Recht eines Unionsb\u00fcrgers, sich im Hoheitsgebiet frei zu bewegen und aufzuhalten, festschreibt. Nationale Massnahmen, die dazu f\u00fchren, dass Unionsb\u00fcrgern der tats\u00e4chliche Genuss dieser mit der Unionsb\u00fcrgerschaft verbundenen Rechte verwehrt wird, sind mit Art. 20 AEUV nicht vereinbar. Dies w\u00e4re aber gerade der Fall, wenn ein minderj\u00e4hriger Unionsb\u00fcrger zur Ausreise in einen Drittstaat gezwungen w\u00e4re, da er dann seine Freiz\u00fcgigkeitsrechte nicht mehr aus\u00fcben k\u00f6nnte. Dies gilt selbst dann, wenn der Unionsb\u00fcrger bisher seinen Heimatstaat nie verlassen hat und die Aus\u00fcbung der Freiz\u00fcgigkeitsrechte eine bloss hypothetische w\u00e4re.<\/p>\n<p>Ein Drittstaatsangeh\u00f6riger, der Elternteil eines minderj\u00e4hrigen Unionsb\u00fcrgers oder einer minderj\u00e4hrigen Unionsb\u00fcrgerin ist, muss somit ein Aufenthaltsrecht erhalten. \u00abDie Unionsb\u00fcrgerschaft w\u00fcrde sonst ihrer praktischen Wirksamkeit beraubt\u00bb, wenn sich die minderj\u00e4hrige Person infolge der Verweigerung des Aufenthaltsrechts de facto gezwungen s\u00e4he, das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen und ihr der \u00abtats\u00e4chliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihm dieser Status verleiht\u00bb, verwehrt w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Allerdings betont der Gerichtshof, dass das aus Art. 20 AEUV abgeleitete Aufenthaltsrecht des betroffenen Elternteils aus Gr\u00fcnden der \u00f6ffentlichen Ordnung und Sicherheit eingeschr\u00e4nkt werden kann. Dabei ist aber auch der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit zu beachten. Dieser \u00a0verlangt, dass \u00a0auf das pers\u00f6nliche Verhalten des Betroffenen abgestellt wird, das eine tats\u00e4chliche, gegenw\u00e4rtige und erhebliche Gefahr f\u00fcr die Gesellschaft des Aufnahmestaates darstellen muss. Eine strafrechtliche Verurteilung f\u00fcr sich genommen ist noch nicht ausreichend. Bei der Pr\u00fcfung der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit m\u00fcssen\u00a0 folgende Kriterien erwogen werden:<\/p>\n<ul class=\"liste\">\n<li>Dauer des Aufenthalts;<\/li>\n<li>Alter;<\/li>\n<li>Gesundheitszustand;<\/li>\n<li>Famili\u00e4re und wirtschaftliche Lage;<\/li>\n<li>Soziale und kulturelle Integration;<\/li>\n<li>Ausmass an Bindungen zum Herkunftsstaat; und<\/li>\n<li>Schweregrad der Zuwiderhandlung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Es ist daher stets eine umfassende Pr\u00fcfung des Einzelfalls n\u00f6tig, wenn ein Mitgliedstaat alleinerziehenden Eltern minderj\u00e4hriger Unionsb\u00fcrger ein Aufenthaltsrecht verweigern m\u00f6chte.<\/p>\n<p><a href=\"\/?page_id=21&amp;lang=fr&amp;author=progin\">Sarah Progin-Theuerkauf<\/a><br \/>\nProjektleiterin, nccr \u2013 on the move, Universit\u00e4t Freiburg<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im September 2016 hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof mit zwei bedeutsamen Urteilen die Aufenthaltsrechte von drittstaatsangeh\u00f6rigen Elternteilen mit alleinigem Sorgerecht f\u00fcr minderj\u00e4hrige Unionsb\u00fcrgerInnen gest\u00e4rkt \u2013 und zwar selbst wenn diese straff\u00e4llig geworden sind. Die Urteile sind zu begr\u00fcssen, da sonst minderj\u00e4hrige Unionsb\u00fcrgerInnen faktisch zu einem Leben in einem Drittstaat gezwungen werden k\u00f6nnten.<\/p>\n","protected":false},"author":17,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[56],"tags":[291,295,312,305,303],"coauthors":[333],"class_list":["post-1384","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-buone-pratiche","tag-admission-it","tag-citizenship-it","tag-law-case-law-it","tag-family-it","tag-european-union-it"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1384","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/17"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1384"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1384\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10025,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1384\/revisions\/10025"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1384"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1384"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1384"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/coauthors?post=1384"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}