{"id":1406,"date":"2016-11-25T07:44:52","date_gmt":"2016-11-25T06:44:52","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.nccr-onthemove.ch\/?p=1406&#038;lang=it"},"modified":"2025-03-10T19:20:38","modified_gmt":"2025-03-10T18:20:38","slug":"antidiskriminierung-oder-gleichbehandlung-ein-blick-ueber-die-grenze","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/antidiskriminierung-oder-gleichbehandlung-ein-blick-ueber-die-grenze\/?lang=it","title":{"rendered":"Antidiskriminierung oder Gleichbehandlung \u2013 Ein Blick \u00fcber die Grenze"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die Schweiz ist eines der wenigen westlichen L\u00e4nder, das kein umfassendes Anti-Diskriminierungsgesetz hat. Unter anderem im <a href=\"http:\/\/www.mipex.eu\/switzerland\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">MIPEX Index<\/a> wird auf diesen Umstand hingewiesen \u2013 und dass es keine Gleichstellungsbeh\u00f6rde gibt, die sich f\u00fcr potentielle Opfer von Diskriminierung einsetzt. Insgesamt landet die Schweiz auf dem viertletzten Platz von 38 L\u00e4ndern, die MIPEX untersucht hat, mit nur 31 von 100 m\u00f6glichen Punkten, gefolgt von der T\u00fcrkei, Japan und Island.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Beispiel Schweiz: Wiederstand gegen ein allgemeines Antidiskriminierungsrecht<\/strong><\/p>\n<p>Nicht nur der Migrant Integration Policy Index (MIPEX), sondern auch eine Vielzahl von internationalen Organisationen prangern den mangelnden Schutz vor Diskriminierung in der Schweiz an. Eine umfassende Liste mit Empfehlungen von Organisationen wie der Europ\u00e4ischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (<a href=\"http:\/\/www.coe.int\/t\/dghl\/monitoring\/ecri\/default_EN.asp?\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ECRI<\/a>) ist auf der Informationsplattform <a href=\"http:\/\/www.humanrights.ch\/de\/menschenrechte-schweiz\/empfehlungen\/diskriminierungsschutz\/diskriminierungsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">humanrights.ch<\/a> zu finden. W\u00e4hrend die EU im Jahr 2000 weitreichende Antidiskriminierungsrichtlinien verabschiedete, bleibt die Schweiz in Europa nun weitgehend alleine als Staat ohne ein umfassendes Antidiskriminierungsrecht. Obwohl der Schutz vor Diskriminierung auch im Eidgen\u00f6ssischen Parlament immer wieder thematisiert wurde, waren diese <a href=\"http:\/\/www.humanrights.ch\/de\/menschenrechte-themen\/diskriminierungsverbot\/rechtslage-schweiz\/rechtsentwicklung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vorst\u00f6sse<\/a> bisher noch nicht erfolgreich. Zuletzt hat sich das Schweizerische Kompetenzzentrum f\u00fcr Menschenrechte (<a href=\"http:\/\/www.skmr.ch\/de\/skmr.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">SKMR<\/a>) im Juli 2015 in einer <a href=\"http:\/\/www.skmr.ch\/cms\/upload\/pdf\/160526_studie_diskrimination_Synthesebericht.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Studie<\/a> ausdr\u00fccklich gegen die Schaffung eines allgemeinen Antidiskriminierungsgesetzes ausgesprochen.<\/p>\n<p>Erw\u00e4hnenswert ist die <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20070422\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Parlamentarische Initiative von Paul Rechsteiner<\/a> (SP, SG) aus dem Jahr 2007. Ihr Ziel war es, ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz zu erlassen und sich dabei an den europ\u00e4ischen Antidiskriminierungsrichtlinien und insbesondere am deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu orientieren. Dabei sollte die \u00abDiskriminierung aus Gr\u00fcnden des Geschlechts, wegen der Hautfarbe oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Identit\u00e4t\u00bb adressiert werden. Im <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/amtliches-bulletin\/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=30206\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Protokoll<\/a> der Sitzung des Nationalrats wurden besonders folgende Argumente gegen ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz genannt:<\/p>\n<ul class=\"liste\">\n<li>Das Gesetz betrifft eine Problematik, die im Schweizer Recht bereits gen\u00fcgend abgedeckt ist. Ein umfassendes allgemeines Gleichbehandlungsgesetz sei daher unn\u00f6tig, da es h\u00f6chstens symbolischen Charakter h\u00e4tte.<\/li>\n<li>Sollte, wie in der Initiative vorgeschlagen, eine Umkehr der Beweislast in Diskriminierungsf\u00e4llen eingef\u00fchrt werden, f\u00fcrchtet der Nationalrat, dass dies zu Problemen in der Praxis f\u00fchren k\u00f6nnte und dass dadurch der Grundsatz der Vertragsfreiheit geschw\u00e4cht werden k\u00f6nnte.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Initiative wurde in der Abstimmung mit 117 zu 55 Stimmen abgelehnt. Und auch der neueste <a href=\"http:\/\/www.ejpd.admin.ch\/dam\/data\/bj\/aktuell\/news\/2016\/2016-05-25\/ber-br-d.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bericht des Bundesrats vom Mai 2016<\/a>\u00a0verneint erneut die Notwendigkeit zur Schaffung eines allgemeinen Antidiskriminierungsrechts.<\/p>\n<p><strong>Beispiel Deutschland: Ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz statt Antidiskriminierungsrecht<\/strong><\/p>\n<p>Da das Beispiel Deutschland explizit erw\u00e4hnt wurde, lohnt es sich einen Blick auf das deutsche <a href=\"http:\/\/www.antidiskriminierungsstelle.de\/DE\/ThemenUndForschung\/Recht_und_gesetz\/DasGesetz\/dasGesetz_node.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<\/a> zu werfen. Nach der Verabschiedung der Antidiskriminierungsrichtlinien der EU im Jahr 2000, gestaltete sich in Deutschland als \u00e4usserst schwierig und zog sich \u00fcber mehrere Legislaturperioden hin. Schlussendlich einigte sich die grosse Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel 2006 auf einen Gesetzentwurf, der den Begriff \u201eDiskriminierung\u201c weitestgehend vermeidet und stattdessen als Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet wurde. Im August 2006 trat das AGG in Kraft und feierte damit diesen Sommer sein 10-j\u00e4hriges Bestehen.<\/p>\n<p>Die Gr\u00fcnde gegen ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz waren in Deutschland und der Schweiz \u00e4hnlich. Auch in Deutschland argumentierten die Gegner, dass das Grundgesetz und weitere spezifische Gesetze bereits ausreichend vor Diskriminierung sch\u00fctzten, \u00a0dass Diskriminierung kein grosses Problem in Deutschland sei und dass Gesetze nicht daf\u00fcr geeignet seien Verhaltensmuster und Einstellungen zu \u00e4ndern. Auch hier wurden grosse Bedenken bez\u00fcglich der Vertragsfreiheit und der Umkehr der Beweislast vorgebracht. Die von Gegnern des AGGs bef\u00fcrchtete Klagewelle gab es in den letzten 10 Jahren allerdings nicht.<\/p>\n<p>Trotzdem und speziell zum aktuellen 10-j\u00e4hrigen Bestehen des AGG wurde wiederholt Kritik am Gesetz ge\u00e4ussert. In ihrem <a href=\"http:\/\/www.bpb.de\/apuz\/180859\/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz-zwischenbilanz-eines-bruechigen-konsenses?p=all\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bericht<\/a> f\u00fcr die Bundeszentrale f\u00fcr politische Bildung kritisierte Aleksandra Lewicki die Sonderregelungen f\u00fcr die Kirchen, die \u00abnicht nur im Widerspruch zum Europarecht, sondern auch zum Gleichstellungsgedanken stehen\u00bb, den mangelnden Schutz vor institutioneller Diskriminierung oder die vergleichsweise schwache Stellung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. W\u00e4hrend Doris Liebscher in ihrer \u00ab<a href=\"http:\/\/www.bpb.de\/apuz\/221577\/eine-zwischenbilanz-nach-zehn-jahren-agg?p=all\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zwischenbilanz nach zehn Jahren AGG<\/a>\u00bb, zwar einige Erfolge des AGG hervorhebt \u2013 insbesondere, dass es \u00abTeil eines neuen Diskurses \u00fcber Alltagsdiskriminierung, Antidiskriminierungskultur, Menschenrechte und Teilhabegerechtigkeit\u00bb geworden sei \u2013, nennt auch sie einige Schwachstellen, vor allem die mangelnde Anwendung im Bildungsbereich, die L\u00fccke bez\u00fcglich des Handelns von Polizei und Ordnungsbeh\u00f6rden, die zu rigiden Diskriminierungskategorien oder das bereits erw\u00e4hnte Religionsprivileg der Kirchen. In einer von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegeben <a href=\"http:\/\/www.antidiskriminierungsstelle.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2016\/20160809_10_Jahre_AGG.html;jsessionid=22C6ECD51391C96A026776F7EA45F7E6.2_cid332?nn=7831902\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Evaluation<\/a> wurden unter anderem folgende Reformvorschl\u00e4ge gemacht:<\/p>\n<ul class=\"liste\">\n<li>Die Frist in der Anspr\u00fcche auf Schadensersatz geltend gemacht werden k\u00f6nnen soll verl\u00e4ngert werden.<\/li>\n<li>Antidiskriminierungsverb\u00e4nde sollten die M\u00f6glichkeit zu Verbandsklagen bekommen.<\/li>\n<li>Der Schutz vor sexueller Bel\u00e4stigung soll ausgeweitet werden.<\/li>\n<li>Barrierefreiheit soll weiter ausgebaut und im Einzelfall einklagbar werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zusammenfassend l\u00e4sst sich sagen, dass das deutsche AGG trotz gewisser M\u00e4ngel einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung auf Grund verschiedener Merkmale bietet. Im Vergleich zur Schweiz schneidet Deutschland im <a href=\"http:\/\/www.mipex.eu\/germany\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">MIPEX Index<\/a> mit 58 Punkten auch deutlich besser ab.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Die Verabschiedung der europ\u00e4ischen Antidiskriminierungsrichtlinien im Jahr 2000 hat dazu gef\u00fchrt, dass der auch in Deutschland grosse Widerstand gegen\u00fcber einem solchen Gesetz der Verpflichtung zur Umsetzung von EU Recht weichen musste. In der Schweiz hat es solch eine Verpflichtung, gesetzgeberisch t\u00e4tig zu werden, nicht gegeben. W\u00e4hrend die Einf\u00fchrung eines umfassenden Antidiskriminierungsrechts in der Schweiz f\u00fcr viele Betroffene sicherlich f\u00fcr mehr Rechtssicherheit sorgen k\u00f6nnte und einen grossen symbolischen Wert h\u00e4tte, sollte man sich nicht nur am deutschen Beispiel orientieren. Andere L\u00e4nder der EU, allen voran Grossbritannien, haben lange Erfahrung im Kampf gegen Diskriminierung. Die B\u00fcndelung aller Diskriminierung betreffenden Vorschriften in einem Gesetz ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings sollte dabei auch auf die Umsetzbarkeit und eine starke Antidiskriminierungsstelle geachtet werden. Denn die besten Gesetze bringen wenig, wenn Betroffene ihre Rechte nicht kennen, der Zugang zum Recht schwierig ist und die Gesetze vor Gericht nicht angewandt werden.<\/p>\n<p><a href=\"\/?page_id=21&amp;lang=de&amp;author=zschirnt\">Eva Zschirnt<\/a><br \/>\nDoktorandin, nccr \u2013 on the move, Universit\u00e4t Neuenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Schweiz ist eines der wenigen westlichen L\u00e4nder, das kein umfassendes Anti-Diskriminierungsgesetz hat. Unter anderem im MIPEX Index wird auf diesen Umstand hingewiesen \u2013 und dass es keine Gleichstellungsbeh\u00f6rde gibt, die sich f\u00fcr potentielle Opfer von Diskriminierung einsetzt. Insgesamt landet die Schweiz auf dem viertletzten Platz von 38 L\u00e4ndern, die MIPEX untersucht hat, mit nur 31 von 100 m\u00f6glichen Punkten, gefolgt von der T\u00fcrkei, Japan und Island.<\/p>\n","protected":false},"author":14,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[62],"tags":[308,312,299,318,303],"coauthors":[326],"class_list":["post-1406","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-politica","tag-human-rights-it","tag-law-case-law-it","tag-discriminations-it","tag-switzerland-it","tag-european-union-it"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1406","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/14"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1406"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1406\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10021,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1406\/revisions\/10021"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1406"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1406"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1406"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/coauthors?post=1406"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}