{"id":1738,"date":"2017-01-31T14:23:09","date_gmt":"2017-01-31T13:23:09","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.nccr-onthemove.ch\/?p=1738"},"modified":"2025-03-10T19:13:26","modified_gmt":"2025-03-10T18:13:26","slug":"eine-erleichterte-einbuergerung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/eine-erleichterte-einbuergerung\/","title":{"rendered":"Eine erleichterte Einb\u00fcrgerung?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Am 12. Februar 2017 entscheidet das Schweizer Stimmvolk \u00fcber die Einf\u00fchrung einer erleichterten Einb\u00fcrgerung f\u00fcr Kinder und Jugendliche, die in 3. Ausl\u00e4ndergeneration in der Schweiz leben. Wer wird tats\u00e4chlich Zugang zu dieser neuen Einb\u00fcrgerungsart haben? Wie \u00e4ndert sich das Einb\u00fcrgerungsverfahren? Und wird die Einb\u00fcrgerung junger Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder dadurch tats\u00e4chlich erleichtert?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Die Voraussetzungen der erleichterten Einb\u00fcrgerung<\/strong><\/p>\n<p>Stimmen Volk und St\u00e4nde der Revision von <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/federal-gazette\/2016\/7581.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 38 Bundesverfassung<\/a> zu, dann werden sich Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder der 3. Generation k\u00fcnftig in der ganzen Schweiz erleichtert einb\u00fcrgern lassen k\u00f6nnen. Als 3. Ausl\u00e4ndergeneration <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/centers\/eparl\/curia\/2008\/20080432\/Schlussabstimmungstext%202%20NS%20D.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">im Sinne des neuen Art. 24a B\u00fcrgerrechtsgesetz<\/a> gelten junge Menschen, bei denen ein Grosseltern- und ein Elternteil bereits in der Schweiz gelebt hat und die selbst hier geboren wurden und zur Schule gegangen sind. Neben diesen <a href=\"\/?p=1317&amp;lang=de\">formalen Voraussetzungen<\/a> wird wie bei einer ordentlichen Einb\u00fcrgerung gepr\u00fcft, ob die betroffene junge Person \u00abintegriert\u00bb ist. Obwohl die Person in der Schweiz aufgewachsen ist, wird also deren <a href=\"\/?p=1768\">Integration<\/a> nach den Kriterien von <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/19520208\/index.html#a26\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 26 B\u00fcG<\/a> (bzw. <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/official-compilation\/2016\/2561.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 12 nB\u00fcG<\/a>) gemessen. Die erleichterte Einb\u00fcrgerung f\u00fcr Personen der 3. Ausl\u00e4ndergeneration \u2013 junge Menschen, deren Heimat die Schweiz ist \u2013 ist so immer noch an strikte Voraussetzungen gekn\u00fcpft.<\/p>\n<p><strong>Die Gr\u00fcnde f\u00fcr ein erleichtertes Einb\u00fcrgerungsverfahren<\/strong><\/p>\n<p>Heute geniessen bestimmte Personen die M\u00f6glichkeit einer erleichterten Einb\u00fcrgerung. Dazu geh\u00f6ren in erster Linie EhegattInnen von Schweizer Staatsangeh\u00f6rigen. Das Schweizer B\u00fcrgerrechtssystem ist stark durch das Prinzip des <em>jus sanguinis<\/em> gepr\u00e4gt, also des B\u00fcrgerrechts\u00aderwerbs \u00fcber die Abstammung, das die Ehe und Familie als Grundlage der Sozialisierung sieht. So wird die Heirat einer ausl\u00e4ndischen Person in eine Schweizer Familie als Garant gesehen, dass sich diese schnell und einfach in die schweizerischen Verh\u00e4ltnisse eingliedert und \u00abSchweizer Werte\u00bb \u00fcbernimmt. Die EhegattInnen von Schweizerinnen und Schweizern k\u00f6nnen sich daher erleichtert einb\u00fcrgern lassen, wenn sie 3 Jahre verheiratet sind und 5 Jahre in der Schweiz leben, was gegen\u00fcber dem ordentlichen Einb\u00fcrgerungsverfahren eine wesentliche Erleichterung darstellt.<\/p>\n<p>Die Erleichterung f\u00fcr die 3. Ausl\u00e4ndergeneration folgt einer \u00e4hnlichen Logik: Die Jahre, die die Eltern und Grosseltern bereits in der Schweiz verbracht haben, wie auch der Besuch der obligatorischen Schule werden als Zeichen f\u00fcr die gute Integration der jungen Personen gewertet. Dar\u00fcber hinaus soll mit dieser Vorlage auch die politische Partizipation der 3. Ausl\u00e4ndergeneration erleichtert werden \u2013 die Jungen sollen sich an den Entscheiden beteiligen k\u00f6nnen, die sie betreffen.<\/p>\n<p><strong>Das Verfahren als entscheidende Erleichterung<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend sich die Anforderungen an Integration mit jenen bei der ordentlichen Einb\u00fcrgerung decken, besteht der wesentliche Vorteil der erleichterten Einb\u00fcrgerung im vereinfachten Verfahren. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die erleichterte Einb\u00fcrgerung ist der Bund, genauer das <a href=\"https:\/\/www.sem.admin.ch\/sem\/de\/home.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM)<\/a>, das gest\u00fctzt auf die Abkl\u00e4rungen und Empfehlungen des Kantons \u00fcber die Gew\u00e4hrung des B\u00fcrgerrechts entscheidet.<\/p>\n<p>Um die Besonderheiten des vereinfachten Einb\u00fcrgerungsverfahrens besser aufzeigen zu k\u00f6nnen, m\u00f6chten wir dieses mit dem ordentlichen Verfahren vergleichen, wobei zu betonen ist, dass sich das Verfahren in anderen Kantonen deutlich unterscheiden kann. Nehmen wir also das Beispiel einer Gesuchstellerin im Kanton Freiburg.<\/p>\n<p><em>Grafik: Ordentliches Einb\u00fcrgerungsverfahren im Kanton Freiburg und erleichtertes Verfahren<\/em><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/01\/Grafik_Einb\u00fcrgerungsverfahren-1.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-1748\" src=\"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/01\/Grafik_Einb\u00fcrgerungsverfahren-1-150x150.jpg\" alt=\"grafik_einbuergerungsverfahren\" width=\"500\" height=\"380\" srcset=\"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/01\/Grafik_Einb\u00fcrgerungsverfahren-1-300x228.jpg 300w, https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/01\/Grafik_Einb\u00fcrgerungsverfahren-1-768x583.jpg 768w, https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/01\/Grafik_Einb\u00fcrgerungsverfahren-1-1024x778.jpg 1024w, https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/01\/Grafik_Einb\u00fcrgerungsverfahren-1.jpg 1027w\" sizes=\"auto, (max-width: 500px) 100vw, 500px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Das erleichterte Einb\u00fcrgerungsverfahren wird er\u00f6ffnet, wenn die einb\u00fcrgerungswillige Person beim SEM ein entsprechendes Gesuch einreicht. Die neue erleichterte Einb\u00fcrgerung erfolgt also nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Mit dem Gesuch m\u00fcssen jene Dokumente eingereicht werden, die beweisen beziehungsweise glaubhaft machen, dass die formalen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind. Nach einer formellen Pr\u00fcfung holt das SEM beim Kanton weitere Informationen zur Integration der Gesuchstellerin ein.<\/p>\n<p>Im Fall von Freiburg f\u00fchrt das zust\u00e4ndige <a href=\"http:\/\/www.fr.ch\/sainec\/de\/pub\/naturalisations.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">kantonale Amt (IAEZA)<\/a> eine vertiefte Erhebung \u00fcber die Gesuchstellerin durch. Das IAEZA \u00fcberpr\u00fcft zum einen die Situation der Gesuchstellerin und nimmt in die Steuerunterlagen, das Betreibungsregister, das Strafregister und Angaben des Sozialamtes Einsicht. Zum anderen muss die Gesuchstellerin in einer langen Anh\u00f6rung ihre Motivation f\u00fcr die Einb\u00fcrgerung, ihr Lebenslauf, ihre berufliche Entwicklung und ihren Alltag erl\u00e4utern. Sie wird ausserdem zu ihren Kenntnissen der aktuellen Geschehnisse, den Institutionen und den Br\u00e4uchen in Freiburg und der Schweiz befragt. Auf der Grundlage des vom IAEZA zusammengestellten Dossiers und dessen Empfehlung pr\u00fcft das SEM das Gesuch materiell und entscheidet \u00fcber die Einb\u00fcrgerung.<\/p>\n<p>Das ordentliche Einb\u00fcrgerungsverfahren, das im kantonalen Recht (<a href=\"https:\/\/bdlf.fr.ch\/frontend\/versions\/4649?locale=de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BRG<\/a>) geregelt ist, umfasst dagegen deutlich mehr Verfahrensschritte. Nach dem Einreichen des Einb\u00fcrgerungsgesuchs beim Kanton f\u00fchrt das IAEZA ebenfalls eine vertiefte Erhebung durch. Dann geht das Dossier an die Gemeinde, die eine zus\u00e4tzliche Untersuchung vornimmt, die Person erneut anh\u00f6rt und \u00fcber die Gew\u00e4hrung des Gemeindeb\u00fcrgerrechts entscheidet. Danach erteilt das SEM die eidgen\u00f6ssische Einb\u00fcrgerungsbewilligung. Schliesslich geht das Dossier zur\u00fcck an den Kanton, wo die Gesuchstellerin erneut von einer Einb\u00fcrgerungskommission angeh\u00f6rt wird, bevor das Kantonsparlament das Kantonsb\u00fcrgerrecht erteilt. In der Praxis ist diese letzte Anh\u00f6rung f\u00fcr KandidatInnen der 2. Generation fakultativ. Noch einmal aufgeboten werden aber sicher jene Personen, deren Dossier als problematisch angesehen wird. Mit insgesamt mehr als 12 Verfahrensschritten und einer minimalen Dauer von 18 bis 24 Monaten ist die ordentliche Einb\u00fcrgerung ein langes und teures Verfahren.<\/p>\n<p>Aufgrund der Zust\u00e4ndigkeit des SEM w\u00fcrde das neue erleichterte Einb\u00fcrgerungsverfahren also schneller gehen und weniger kosten als das ordentliche Verfahren. F\u00fcr die einb\u00fcrgerungswilligen Personen hat es den wesentlichen Vorteil, dass die Voraussetzungen f\u00fcr die erleichterte Einb\u00fcrgerung schweizweit die gleichen w\u00e4ren, womit das Verfahren transparenter wird. Zudem wird vermieden, dass jemand durch einen Umzug auf Jahre von der Einb\u00fcrgerung ausgeschlossen ist. Beim Verfahren zeigen sich also die entscheidenden Unterschiede zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einb\u00fcrgerung.<\/p>\n<p><strong>Eher politische Anerkennung als tats\u00e4chliche Erleichterung<\/strong><\/p>\n<p>Die Voraussetzungen f\u00fcr eine erleichterte Einb\u00fcrgerung von Personen der dritten Generation sind streng. Diejenigen Personen, die die Voraussetzungen erf\u00fcllen, w\u00fcrden auch jene f\u00fcr eine ordentliche Einb\u00fcrgerung erf\u00fcllen. Die erleichterte Einb\u00fcrgerung ist nur insofern erleichtert, als dass sie ein einfacheres, schnelleres, transparenteres und g\u00fcnstigeres Verfahren beinhaltet. Angesichts der Tatsache, dass Personen der 3. Ausl\u00e4ndergeneration <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20080432\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schweizer Kinder<\/a> sind, ist ein erleichterter Zugang zum B\u00fcrgerrecht ein wichtiger Schritt hin zu einer Gleichbehandlung von Personen mit ausl\u00e4ndischer Herkunft. Der 3. Ausl\u00e4ndergeneration ein vereinfachtes Einb\u00fcrgerungsverfahren zu er\u00f6ffnen, bedeutet vor allem auch diesen jungen Menschen zu signalisieren, dass sie einen Platz in der Schweiz und eine Stimme bei den sie betreffenden politischen Entscheiden haben.<\/p>\n<p><a href=\"\/?page_id=21&amp;lang=de&amp;author=vonruette\">Barbara von R\u00fctte<\/a><br \/>\nDoktorandin, nccr \u2013 on the move, Universit\u00e4t Bern<\/p>\n<p><a href=\"\/?page_id=21&amp;lang=fr&amp;author=kristol\">Anne Kristol<\/a><br \/>\nDoctorante, nccr \u2013 on the move, Universit\u00e9 de Neuch\u00e2tel<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Today, some 25 % of the people over 18 years old who live in Switzerland do not have the right to active political participation at the federal level because they are not naturalized and, thus, do not have a Swiss passport. The nccr \u2013 on the move publishes a series of blog posts on naturalization in Switzerland, providing facts and figures in the run-up to the vote on facilitated naturalization of 3rd generation foreigners, which will take place on 12 February 2017.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 12. Februar 2017 entscheidet das Schweizer Stimmvolk \u00fcber die Einf\u00fchrung einer erleichterten Einb\u00fcrgerung f\u00fcr Kinder und Jugendliche, die in 3. Ausl\u00e4ndergeneration in der Schweiz leben. Wer wird tats\u00e4chlich Zugang zu dieser neuen Einb\u00fcrgerungsart haben? Wie \u00e4ndert sich das Einb\u00fcrgerungsverfahren? Und wird die Einb\u00fcrgerung junger Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder dadurch tats\u00e4chlich erleichtert?<\/p>\n","protected":false},"author":22,"featured_media":1549,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[688,6],"tags":[211,225,226,229,234],"coauthors":[338,358],"class_list":["post-1738","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-naturalization","category-politics","tag-citizenship","tag-human-rights","tag-integration","tag-law-case-law","tag-switzerland"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1738","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/22"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1738"}],"version-history":[{"count":11,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1738\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10007,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1738\/revisions\/10007"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1549"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1738"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1738"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1738"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/coauthors?post=1738"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}