{"id":1768,"date":"2017-02-02T14:27:52","date_gmt":"2017-02-02T13:27:52","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.nccr-onthemove.ch\/?p=1768"},"modified":"2025-03-10T19:12:58","modified_gmt":"2025-03-10T18:12:58","slug":"die-staatliche-integrationsvermutung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/die-staatliche-integrationsvermutung\/","title":{"rendered":"Die staatliche Integrationsvermutung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Einb\u00fcrgerung und Integration sind zwei eng verkn\u00fcpfte Begriffe, die immer wieder zu gesellschaftlichen, politischen und medialen Kontroversen Anlass geben. Auch im Rahmen der vorgeschlagenen erleichterten Einb\u00fcrgerung der 3. Ausl\u00e4ndergeneration steht die Frage der \u00abIntegration\u00bb zur Diskussion: Kann und soll der Staat vermuten, dass eine ausl\u00e4ndische Person der 3. Generation integriert ist? Oder muss diese Person ihre \u00abIntegration\u00bb beweisen?<\/strong><\/p>\n<p>Das Verfahren der <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/19520208\/index.html#id-2-a-c\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">erleichterten Einb\u00fcrgerung<\/a> setzt aktuell voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber in der Schweiz integriert ist, die schweizerische Rechtsordnung beachtet und die innere oder \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz nicht gef\u00e4hrdet. Das <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/federal-gazette\/2014\/5133.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">neue B\u00fcrgerrechtsgesetz<\/a>, das am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, sieht \u2013 im Gegensatz zum aktuellen Gesetz \u2013 spezifische Integrationskriterien vor. Eine Integration in der Schweiz zeigt sich wenn: eine Person die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Werte der Bundesverfassung respektiert, sich im Alltag in Wort und Schrift in einer Landessprache verst\u00e4ndigen kann und am Wirtschaftsleben teilnimmt oder in Ausbildung ist. Schlussendlich verlangt das Gesetz auch, dass diese Person die Integration der Familienmitglieder f\u00f6rdert und unterst\u00fctzt. Dabei wird der Situation von Personen, die diese Kriterien beispielsweise aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder anderen gewichtigen pers\u00f6nlichen Umst\u00e4nden nicht oder nur erschwert erf\u00fcllen k\u00f6nnen, Rechnung getragen.<\/p>\n<p>Die <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/official-compilation\/2016\/2577.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verordnung zum neuen B\u00fcrgerrechtsgesetz<\/a> pr\u00e4zisiert diese Integrationskriterien, die sowohl im ordentlichen wie im erleichterten Einb\u00fcrgerungsverfahren erf\u00fcllt sein m\u00fcssen. Zus\u00e4tzlich wird im ordentlichen und im erleichterten Einb\u00fcrgerungsverfahren vorausgesetzt, dass die einb\u00fcrgerungswillige Person die innere oder \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz nicht gef\u00e4hrdet.<\/p>\n<p><strong>Die Integrationskriterien sind zu erf\u00fcllen \u2013 aber es gilt die staatliche Integrationsvermutung<\/strong><\/p>\n<p>Das vorgesehene erleichterte Einb\u00fcrgerungsverfahren f\u00fcr ausl\u00e4ndische Kinder der 3. Generation sieht vor, dass diese unter bestimmten Voraussetzungen (<a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/centers\/eparl\/curia\/2008\/20080432\/Schlussabstimmungstext%202%20NS%20D.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 24a E-B\u00fcG<\/a>) ein Einb\u00fcrgerungsgesuch einreichen k\u00f6nnen. Die aufgelisteten Bedingungen enthalten das Stichwort Integration nicht.<\/p>\n<p>Die Integrationsfrage ergibt sich jedoch aus den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen f\u00fcr eine erleichterte Einb\u00fcrgerung. Diese verlangen, dass eine Person in der Schweiz integriert ist. Im Unterschied zum ordentlichen Einb\u00fcrgerungsverfahren muss beim erleichterten Einb\u00fcrgerungsverfahren nicht die einb\u00fcrgerungswillige Person ihre Integration beweisen, sondern der Staat \u2013 respektive die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde \u2013 muss beurteilen, ob eine Person integriert ist. Zu diesem Zweck holt die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde Berichte ein, die belegen, dass dem (nicht) so ist. Es gilt die \u00abstaatliche Integrationsvermutung\u00bb. Dieses Konzept ist nicht neu: im erleichterten Einb\u00fcrgerungsverfahren, das unter anderem bei ausl\u00e4ndischen EhepartnerInnen von SchweizerInnen sowie ausl\u00e4ndischen Kindern eines schweizerischen Elternteils bereits heute zur Anwendung kommt, gibt es diese Integrationsvermutung ebenfalls. Der Staat nimmt an, dass diese Personen integriert sind. Analog soll dies nun auch bei ausl\u00e4ndischen Kindern der 3. Generation gelten.<\/p>\n<p>Im Gegensatz zum ordentlichen Einb\u00fcrgerungsverfahren haben die Kantone im erleichterten Einb\u00fcrgerungsverfahren ein Anh\u00f6rungsrecht: bevor das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) \u00fcber die Gutheissung eines Einb\u00fcrgerungsgesuchs entscheidet, h\u00f6rt es den Kanton an. Die Kantone haben zwar keine selbst\u00e4ndige Entscheidungskompetenz \u00fcber das Einb\u00fcrgerungsgesuch, werden jedoch gerade bei Integrationsfragen hinzugezogen. Das heisst, dass das SEM die Kantone um einen sogenannten <a href=\"https:\/\/www.sem.admin.ch\/dam\/data\/sem\/rechtsgrundlagen\/weisungen\/buergerrecht\/hb-bueg-kap2-d.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erhebungsbericht<\/a> bittet, um die Integration zu pr\u00fcfen. Aufgrund dieses Berichts kann entschieden werden, ob das Erfordernis der Integration von der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller erf\u00fcllt oder nicht erf\u00fcllt ist. Das T\u00e4tigwerden des SEM, respektive dieser kantonale Erhebungsbericht entspricht einer staatlichen Integrationsvermutung: nicht die Gesuchstellenden m\u00fcssen ihre Integration beweisen, sondern das SEM holt die entsprechenden Informationen selber ein.<\/p>\n<p>Die staatliche Integrationsvermutung war im <a href=\"https:\/\/www.ejpd.admin.ch\/dam\/data\/ejpd\/aktuell\/abstimmungen\/2017-02-12\/ergebnisbericht-d.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vernehmlassungsverfahren<\/a> und in den <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20080432\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">parlamentarischen Debatten<\/a> umstritten. Einige Kantone begr\u00fcssten die Integrationsvermutung, andere kritisierten, dass diese zu lasch sei und stichprobenartig Integrationskontrollen durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssten. Auch in den Parlamentsdebatten waren \u00e4hnliche Voten zu vernehmen. Interessant ist deshalb, dass weder die geplante Verfassungs\u00e4nderung noch der damit zusammenh\u00e4ngende gesetzliche Vorschlag und das neue B\u00fcrgerrechtsgesetz den Begriff der Integrationsvermutung enthalten.<\/p>\n<p><strong>25\u00a0000 junge ausl\u00e4ndische Menschen<\/strong><\/p>\n<p>Das erleichterte Einb\u00fcrgerungsverfahren f\u00fcr die 3. Generation betrifft aktuell <a href=\"https:\/\/www.ejpd.admin.ch\/dam\/data\/ejpd\/aktuell\/abstimmungen\/2017-02-12\/161220-faktenblatt-studie-wanner-d.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">rund 25\u00a0000\u00a0junge Ausl\u00e4nder und Ausl\u00e4nderinnen<\/a>. Diese Personen sind in der Schweiz geboren und ihre Eltern respektive Grosseltern kommen mehrheitlich aus Italien, der T\u00fcrkei und den weiteren Staaten S\u00fcdeuropas. Sie erf\u00fcllen die vom Gesetz festgelegten Bestimmungen und die Kriterien, auf welchen die vermutete Integration basiert. Ob die Schweiz diese hier geborenen Menschen anerkennen wird, zeigt sich am 12. Februar 2017. Und zwar dann, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten und der Kantone der Verfassungs\u00e4nderung zustimmen und somit anerkennen, dass in der Schweiz geborene Kinder integriert sind, ohne dass sie ihre Integration beweisen m\u00fcssen.<\/p>\n<p><a href=\"\/?page_id=21&amp;lang=de&amp;author=kurtstefanie\">Stefanie Kurt<\/a><br \/>\nPostDoc, nccr \u2013 on the move, Universit\u00e4t Neuenburg<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Today, some 25 % of the people over 18 years old who live in Switzerland do not have the right to active political participation at the federal level because they are not naturalized and, thus, do not have a Swiss passport. The nccr \u2013 on the move publishes a series of blog posts on naturalization in Switzerland, providing facts and figures in the run-up to the vote on facilitated naturalization of 3rd generation foreigners, which will take place on 12 February 2017.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einb\u00fcrgerung und Integration sind zwei eng verkn\u00fcpfte Begriffe, die immer wieder zu gesellschaftlichen, politischen und medialen Kontroversen Anlass geben. Auch im Rahmen der vorgeschlagenen erleichterten Einb\u00fcrgerung der 3. Ausl\u00e4ndergeneration steht die Frage der \u00abIntegration\u00bb zur Diskussion: Kann und soll der Staat vermuten, dass eine ausl\u00e4ndische Person der 3. Generation integriert ist? 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