{"id":2008,"date":"2017-05-12T06:57:51","date_gmt":"2017-05-12T05:57:51","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.nccr-onthemove.ch\/?p=2008"},"modified":"2017-05-12T06:57:51","modified_gmt":"2017-05-12T05:57:51","slug":"kann-man-mit-70-jahren-noch-deutsch-lernen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/kann-man-mit-70-jahren-noch-deutsch-lernen\/?lang=fr","title":{"rendered":"Kann man mit 70 Jahren noch Deutsch lernen?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das Bundesgericht kommt im Urteil vom 7. April 2017 zur Einsch\u00e4tzung, dass sich eine im Zeitpunkt der Einb\u00fcrgerung 86-j\u00e4hrige Frau nicht gen\u00fcgend um ihre Integration bem\u00fcht habe. Die Gemeinde habe die ordentliche Einb\u00fcrgerung zurecht verweigert. Laut dem Bundesgericht h\u00e4tte sich die mittlerweile demente und schwerkranke Gesuchstellerin nach ihrer Einreise in die Schweiz im Alter von 72 Jahren besser integrieren sollen: Deutsch lernen und Kontakte zur lokalen Bev\u00f6lkerung pflegen.<\/strong><\/p>\n<p>Eine iranische Staatsangeh\u00f6rige mit Jahrgang 1929 ist aus dem Iran geflohen und im Jahr 2001 in die Schweiz eingereist. Seit 2008 lebt sie in Schlieren, wo sie im August 2013 \u2013 mit 84 Jahren \u2013 ein Gesuch um ordentliche Einb\u00fcrgerung gestellt hat. Die B\u00fcrgerrechtskommission der Gemeinde lehnte das Einb\u00fcrgerungsgesuch im Oktober 2015 mit der Begr\u00fcndung ab, die Gesuchstellerin sei nicht gen\u00fcgend integriert. Sie habe es verpasst, sich vor Eintritt ihrer Krankheiten gen\u00fcgend um ihre Integration in der Gemeinde zu bem\u00fchen.<\/p>\n<p>Das Verwaltungsgericht des Kantons Z\u00fcrich hat diesen Entscheid in letzter kantonaler Instanz gest\u00fctzt. Es handle sich hier nicht um eine Verletzung des Diskriminierungsverbots. Die \u00abgesundheitlichen Einschr\u00e4nkung\u00bb der Gesuchstellerin seien nicht urs\u00e4chlich gewesen f\u00fcr die Nichteinb\u00fcrgerung. Vielmehr habe sie sich vor der Erkrankung nicht genug um die Integration in die schweizerischen Verh\u00e4ltnisse bem\u00fcht und h\u00e4tte die Einb\u00fcrgerungsvoraussetzungen in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht erf\u00fcllt.<\/p>\n<p><strong>Entscheid des Bundesgerichts<\/strong><\/p>\n<p>Die betroffene Frau wendet sich an das Bundesgericht und macht dort geltend, dass ihre in der <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/19995395\/index.html\" target=\"_blank\">Bundesverfassung<\/a> gesch\u00fctzten Rechte verletzt werden. Die Nichteinb\u00fcrgerung sei <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/19995395\/index.html#a8\" target=\"_blank\">diskriminierend<\/a>, weil sie gegen\u00fcber gesunden Einb\u00fcrgerungskandidatinnen benachteiligt werde, und <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/19995395\/index.html#a9\" target=\"_blank\">willk\u00fcrlich<\/a>, da dieser Entscheid offensichtlich unhaltbar sei. Die Iranierin argumentiert, dass sie wegen ihres hohen Alters und der gesundheitlichen Probleme nicht in der Lage gewesen sei, sich st\u00e4rker zu integrieren. Trotzdem habe sich aber um die Integration bem\u00fcht.<\/p>\n<p>Das Bundesgericht stellt in seinem <a href=\"https:\/\/entscheide.weblaw.ch\/cache.php?link=07.04.2017_1D_3-2017\" target=\"_blank\">Urteil<\/a> fest, dass die Beschwerdef\u00fchrerin seit 2009 kaum mehr in der Lage gewesen sei, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und Schritte zu unternehmen, um sich hier zu integrieren. Laut den zitierten Arztberichten bezieht die iranische Staatsangeh\u00f6rige seit 2011 eine Hilflosen Entsch\u00e4digung und leidet seit 2009 an mehrfachen Krankheiten, ist in k\u00f6rperlich schlechtem Zustand mit massiv reduzierter Bewegungsfreiheit und dement. Der Zustand verschlechtere sich zunehmend. Heute sei sie vollst\u00e4ndig pflegebed\u00fcrftig und dement.<\/p>\n<p>Dennoch kommt das Bundesgericht zum Ergebnis, dass das Verwaltungsgericht zu Recht gepr\u00fcft habe, ob die Frau das ihr Zumutbare unternommen habe, um sich in der Schweiz zu integrieren, als ihr ihre Gesundheit dies noch erlaubte. Mindestens vor 2009 \u2013 also im Alter von 80 Jahren \u2013 w\u00e4re es f\u00fcr sie nach Ansicht der drei Bundesrichter m\u00f6glich gewesen, sich um die Integration in der Schweiz zu bem\u00fchen, Deutsch zu lernen, am gesellschaftlichen und \u00f6ffentlichen Leben teilzunehmen, sich mit den politischen Verh\u00e4ltnissen vertraut zu machen und private Kontakte ausserhalb der Familie und der iranischen Diaspora zu pflegen. In deren Augen, habe sie nicht alle im Rahmen ihrer M\u00f6glichkeiten angemessenen Anstrengungen unternommen, dies zu tun und \u201ewenigstens zu versuchen, Deutsch zu lernen\u201c. Der Hinweis auf ihre Erkrankungen ist laut dem Bundesgericht zu pauschal und reiche nicht, um eine Verletzung des Diskriminierungs- oder des Willk\u00fcrverbots begr\u00fcnden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p><strong>Anforderungen an die Integration bei der Einb\u00fcrgerung einer betagten und kranken Person<\/strong><\/p>\n<p>Nach der bisherigen <a href=\"http:\/\/relevancy.bger.ch\/php\/clir\/http\/index.php?lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document&amp;highlight_docid=atf%3A%2F%2F139-I-169%3Ade\" target=\"_blank\">bundesgerichtlichen Praxis<\/a> muss im Einb\u00fcrgerungsverfahren auf Personen mit einer Behinderung R\u00fccksicht genommen werden und die Anforderungen m\u00fcssen angepasst werden. Dies gilt auch bei anderen Beeintr\u00e4chtigungen, namentlich bei Analphabetismus, Lernschw\u00e4che, einer schweren Krankheit oder wenn sonst ein \u00abintellektuelles Manko\u00bb besteht, so dass die betroffene Person nur eingeschr\u00e4nkt f\u00e4hig ist, die Einb\u00fcrgerungsvoraussetzungen zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Das <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/official-compilation\/2016\/2561.pdf\" target=\"_blank\">neue B\u00fcrgerrechtsgesetz<\/a>, das am 1. Januar 2018 in Kraft treten wird, schreibt in Art. 12 Abs. 2 ausdr\u00fccklich vor, dass den pers\u00f6nlichen Umst\u00e4nden angemessen Rechnung zu tragen ist. <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/official-compilation\/2016\/2577.pdf\" target=\"_blank\">Art. 9 der neuen B\u00fcrgerrechtsverordnung<\/a> konkretisiert diese Bestimmung mit einer nicht abschliessenden Auflistung von besonderen pers\u00f6nlichen Umst\u00e4nden. W\u00e4hrend Krankheit explizit als Grund genannt wird, der unverschuldet zu einem Unverm\u00f6gen zur Integration f\u00fchren kann, muss das Alter als anderer gewichtiger pers\u00f6nlicher Umstand ebenfalls ber\u00fccksichtigt werden. Entsprechend f\u00fchrt die <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/federal-gazette\/2011\/2825.pdf\" target=\"_blank\">Botschaft zum neuen B\u00fcrgerrechtsgesetz<\/a> aus, dass Personen mit einer altersbedingten Lernschw\u00e4che die vorgesehenen Einb\u00fcrgerungsvoraussetzungen kaum erf\u00fcllen k\u00f6nnen. Dar\u00fcber hinaus ist eine angemessene Ber\u00fccksichtigung von Behinderungen in Einb\u00fcrgerungsverfahren auch <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/20122488\/index.html#a18\" target=\"_blank\">v\u00f6lkerrechtlich<\/a> geboten.<\/p>\n<p>Das Bundesgericht scheint jedoch die pers\u00f6nlichen Umst\u00e4nde der iranischen Staatsangeh\u00f6rigen, ihr Alter, ihre Krankheit, die schon bei Einreise in die Schweiz bestand, sowie ihr Bildungshintergrund und ihre Migrationsgeschichte, nicht in besonderem Masse in die Erw\u00e4gungen einzubeziehen. Stattdessen bem\u00e4ngeln die Richter, dass sich die Frau mit \u00fcber 70 Jahren mehr h\u00e4tte bem\u00fchen k\u00f6nnen \u2013 ja m\u00fcssen \u2013, Deutsch zu lernen und sich zu integrieren. Es ist nicht nachvollziehbar, wie das Bundesgericht zu dieser Einsch\u00e4tzung kommt. Das Argument, dass die Erkrankung bei Einreise in die Schweiz noch nicht so schwer war, dass die Integration ausgeschlossen gewesen w\u00e4re, \u00fcberzeugt nicht, wenn das Bundesgericht gleichzeitig selbst feststellt, dass die Frau schon vor ihrer Einreise teilweise gr\u00f6ssere medizinische Probleme hatte. Auf die Frage ob eine Person in diesem Alter \u00fcberhaupt in der Lage ist, Deutsch zu lernen und die erforderliche Integrationsleistung zu erbringen, geht das Gericht gar nicht weiter ein. Es ist zu hoffen, dass ein \u00e4hnlicher Fall \u2013 gest\u00fctzt auf die neue gesetzliche Verpflichtung zur Ber\u00fccksichtigung der pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnisse \u2013 k\u00fcnftig anders entschieden w\u00fcrde.<\/p>\n<p><a href=\"\/?page_id=21&amp;lang=de&amp;author=vonruette\">Barbara von R\u00fctte<\/a><br \/>\nDoktorandin, nccr \u2013 on the move, Universit\u00e4t Bern<\/p>\n<p><em>Dieser Beitrag basiert auf einem ausf\u00fchrlichen, juristischen <a href=\"https:\/\/drsk.weblaw.ch\/index.php\" target=\"_blank\">Kommentar<\/a>, ver\u00f6ffentlicht am 3. Mai auf dem Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) bei Weblaw (Zugriff nur als registrierter User m\u00f6glich).<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesgericht kommt im Urteil vom 7. April 2017 zur Einsch\u00e4tzung, dass sich eine im Zeitpunkt der Einb\u00fcrgerung 86-j\u00e4hrige Frau nicht gen\u00fcgend um ihre Integration bem\u00fcht habe. Die Gemeinde habe die ordentliche Einb\u00fcrgerung zurecht verweigert. Laut dem Bundesgericht h\u00e4tte sich die mittlerweile demente und schwerkranke Gesuchstellerin nach ihrer Einreise in die Schweiz im Alter von 72 Jahren besser integrieren sollen: Deutsch lernen und Kontakte zur lokalen Bev\u00f6lkerung pflegen.<\/p>\n","protected":false},"author":22,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[54],"tags":[239,243,256,253,262],"coauthors":[338],"class_list":["post-2008","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-bonnes-pratiques","tag-citizenship-fr","tag-discriminations-fr","tag-law-case-law-fr","tag-integration-fr","tag-switzerland-fr"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2008","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/22"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2008"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2008\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2009,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2008\/revisions\/2009"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2008"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2008"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2008"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/coauthors?post=2008"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}