{"id":3566,"date":"2019-02-20T10:50:14","date_gmt":"2019-02-20T09:50:14","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.nccr-onthemove.ch\/?p=3566"},"modified":"2019-02-20T11:04:24","modified_gmt":"2019-02-20T10:04:24","slug":"integrationspolitik-des-strategischen-unterscheidens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/integrationspolitik-des-strategischen-unterscheidens\/?lang=it","title":{"rendered":"Integrationspolitik des strategischen Unterscheidens"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der politische Begriff der Integration l\u00e4sst Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder als besonders integrationsbed\u00fcrftig erscheinen. Soziale Probleme werden ethnisiert und strukturelle Benachteiligungen verwischt. Dabei bedient sich die offizielle Integrationspolitik einer undurchschaubaren Vielfalt an Unterscheidungen, die sie unverbindlich und unberechenbar werden l\u00e4sst. Anstelle der heutigen Integrationspolitik sollte eine Politik der echten Anerkennung treten.<\/strong><\/p>\n<p>Die offizielle Integrationspolitik identifiziert Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, derweilen auch Menschen \u00abmit Migrationshintergrund\u00bb, als jene Anderen, denen sie eine besondere Integrationsbed\u00fcrftigkeit attestiert. Das ist erkl\u00e4rungsbed\u00fcrftig, wenn man sich den im Migrationskontext verwendeten Begriff der sozialen Integration vor Augen f\u00fchrt. Soziologisch gesehen bed\u00fcrfen n\u00e4mlich <em>alle <\/em>Individuen der Einbindung in die gesellschaftlichen Zusammenh\u00e4nge. Ob als Arbeitnehmer*in, Quartierbewohner*in oder Sozialhilfebez\u00fcger*in: Wir alle m\u00fcssen in der einen oder anderen Form Teil werden von sozialen Gef\u00fcgen, Systemen, Gruppen oder juristischen K\u00f6rperschaften. So gesehen stellt das Ankommen in der sp\u00e4tmodernen, funktional differenzierten Gesellschaft den Normalfall dar. Egal, woher man kommt, die \u00abplurale Ankommenskultur\u00bb, von der Kijan Espahangizi (2015) spricht, betrifft alle Menschen einer Gesellschaft.<\/p>\n<p><strong>Ethnisierung sozialer Probleme<\/strong><\/p>\n<p>Indes werden Ziele und Massnahmen der Integration auf <em>ausl\u00e4ndische<\/em> Staatsb\u00fcrger*innen bezogen und soziale Probleme im Zeichen der Integration umbenannt. Arbeitslosigkeit wird zu einem Integrationsproblem, sprachliches Unverm\u00f6gen auch, genauso wie Drogenkonsum, Gewalt oder Littering. Hinter dem begrifflichen Integrationskomplex breiten sich individuelle Einstellungen und Verhaltensweisen aus, wirtschaftliche Leistungen und Bildungsniveaus von Bev\u00f6lkerungsgruppen werden erkennbar, Indikatoren von Lebens- und Problemlagen, weiter auch strukturelle Herausforderungen des Zusammenlebens und vieles mehr. Wir haben es mit einer bewussten Ablenkung oder Verschleierung von struktureller Benachteiligung zu tun, von der notabene nicht nur Ausl\u00e4nder*innen betroffen sind: Ungleich verteilte Bildungschancen, Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt oder in der Arbeitswelt. Als Integrationsfragen verpackt, l\u00e4sst sich der Ursprung dieser Ungleichheiten auf die ausl\u00e4ndische Herkunft von Einzelnen oder Gruppen projizieren. Schulischer Erfolg wird damit zu einer Frage der ausl\u00e4ndischen Herkunft, Trinkverhalten und Kriminalit\u00e4t ebenso. Mit Stuart Hall (2018) m\u00fcssten wir uns fragen, ob wir es mit einem \u00abSpektakel der Ethnizit\u00e4t\u00bb zu tun haben. Damit wird Integrationspolitik in allererster Linie zu einer Politik des strategischen Unterscheidens, mit der Defizite und Potentiale, strukturelle Chancen und Herausforderungen ethnisiert und individualisiert werden. Dennoch ist sie aber keineswegs blind gegen\u00fcber einer strukturellen Dimension.<\/p>\n<p><strong>Unterschiedliche Integrationsregeln des Zusammenlebens<\/strong><\/p>\n<p>Integrationspolitische Akteure stellen denn auch fest, dass viele Zugezogene unter Chancenungleichheiten leiden. Sie problematisieren institutionelle Diskriminierung ganz explizit. Die Eidgen\u00f6ssische Migrationskommission (EKM) betont, wie wichtig die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr den Integrationsprozess sind und dass es der Offenheit der Einheimischen bedarf. Gleichzeitig verst\u00e4rken die gesetzlichen Regelungen aber strukturelle Ungleichbehandlungen. Gem\u00e4ss dem Anfang 2019 in Kraft gesetzten neuen Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz (AIG) sollen nur noch gut integrierte Ausl\u00e4nder*innen eine Niederlassungsbewilligung erhalten. Bei Nichterf\u00fcllung von Integrationszielen riskieren sie eine R\u00fcckstufung ihres ausl\u00e4nderrechtlichen Status auf Ausweis B. Speziell benachteiligt werden die sogenannten Drittstaatsangeh\u00f6rigen. Beh\u00f6rden k\u00f6nnen ihnen unter Androhung von Sanktionen besondere Leistungen aufb\u00fcrden und einen entsprechenden Willen zur Integration abfordern. Diese Ausmusterung eines Teils der Wohnbev\u00f6lkerung in juristische Sonderkategorien steht im krassen Widerspruch zur Maxime der Herstellung von Chancengleichheit und der Teilhabe am \u00f6ffentlichen Leben. Denn f\u00fcr diese Bev\u00f6lkerungsgruppen gelten andere Integrationsregeln des Zusammenlebens. Der Trend geht eindeutig in Richtung Integrationszwang.<\/p>\n<p>Kategorisierungen entlang von nationaler Herkunft oder ethnisch-kulturellen Zuschreibungen dienen jedoch nicht ausschliesslich beh\u00f6rdlichen Repressionen oder ausl\u00e4nderrechtlichen Ausschl\u00fcssen. Die offizielle Integrationspolitik trachtet gleichzeitig danach, die strukturelle Benachteiligung der ausl\u00e4ndischen Bev\u00f6lkerung mit der politischen Figur des \u00abCitoyens\u00bb zu verwischen. Jenseits der nationalstaatlichen Differenz zwischen Schweizer-, Drittstaaten- und EU-B\u00fcrger*innen adressiert sie alle Menschen als \u00abCitoyens\u00bb oder Mitb\u00fcrger*innen. Die Politik der Anerkennung von Integrationsleistungen pflegt das Ideal der heimisch gewordenen Integrierten, die sich f\u00fcr ein gelingendes Zusammenleben engagieren. Dabei soll die nationalstaatliche Herkunft eine untergeordnete Rolle spielen \u2013 und so auch die Tatsache, dass ein grosser Teil der Bev\u00f6lkerung \u00fcber keine politischen Rechte verf\u00fcgt. Die gleiche Politik, die die Drittstaatsangeh\u00f6rigen als potentiell defizit\u00e4re ethnisierte Andere markiert, ist also darauf bedacht, alle Ausl\u00e4nder*innen zu \u00abCitoyens\u00bb zu erm\u00e4chtigen.<\/p>\n<p><strong>Universelle B\u00fcrgerrechte statt unklare Integrationspolitik<\/strong><\/p>\n<p>Die gegenw\u00e4rtige Integrationspolitik zeichnet sich nicht bloss durch ein ambivalent gehaltenes Verschn\u00fcren restriktiv-verpflichtender und freiheitlich-freiwilliger Verfahrenselemente aus. Ihr zugrunde liegt weiter auch eine Vielzahl widerspr\u00fcchlicher Differenzen, ein wirres Spiel \u00abgleitender Signifikanten\u00bb (Hall 2018), das die offizielle Integrationspolitik unverbindlich und unberechenbar werden l\u00e4sst. Wir haben es mit einer eigentlichen \u00abPolitik der Indifferenz\u00bb zu tun, die das (ausl\u00e4ndische) Gegen\u00fcber in einen \u00abZwischenraum der Unsicherheit\u00bb verortet: Mal als staatlich marginalisierte*r Ausl\u00e4nder*in, mal als \u00abCitoyen\u00bb; mal wird es gef\u00f6rdert, mal gefordert; mal gilt die Politik der Anerkennung, mal der Abwehr; mal ist das Problem struktureller Natur, mal eine Frage der ethnonationalen Herkunft. Wir sollten \u00fcber die Abschaffung des politischen Integrationsbegriffs nachdenken. An dessen Stelle w\u00e4re am ehesten \u00fcber \u00abuniverselle B\u00fcrgerrechte\u00bb zu verhandeln. Zygmunt Bauman (2009) nach sind sie die Vorbedingung jeder \u00absinnvollen Politik der Anerkennung\u00bb.<\/p>\n<p>Referenzen:<\/p>\n<p>Bauman, Zygmunt (2009): Gemeinschaften. Suhrkamp: Frankfurt am Main.<\/p>\n<p>Kijan Espahangizi (2015): Im Wartesaal der Integration. terra cognita Nr. 27, S. 104-107.<\/p>\n<p>Hall, Stuart (2018): Das verh\u00e4ngnisvolle Dreieck. Rasse, Ethnie, Nation. Suhrkamp: Frankfurt am Main.<\/p>\n<p>Pi\u00f1eiro, Esteban (2015): Integration und Abwehr. Genealogie der Schweizer Ausl\u00e4nderintegration. Z\u00fcrich: Seismo.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der politische Begriff der Integration l\u00e4sst Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder als besonders integrationsbed\u00fcrftig erscheinen. Soziale Probleme werden ethnisiert und strukturelle Benachteiligungen verwischt. Dabei bedient sich die offizielle Integrationspolitik einer undurchschaubaren Vielfalt an Unterscheidungen, die sie unverbindlich und unberechenbar werden l\u00e4sst. 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