{"id":3977,"date":"2019-04-23T09:30:26","date_gmt":"2019-04-23T07:30:26","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.nccr-onthemove.ch\/?p=3977"},"modified":"2019-05-16T11:22:10","modified_gmt":"2019-05-16T09:22:10","slug":"zehn-jahre-schengen-dublin-mitgliedschaft-eine-zwischenbilanz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/zehn-jahre-schengen-dublin-mitgliedschaft-eine-zwischenbilanz\/?lang=de","title":{"rendered":"Zehn Jahre Schengen\/Dublin Mitgliedschaft \u2013 eine Zwischenbilanz"},"content":{"rendered":"<p><em>Am 19. Mai 2019 stimmen die Schweizer*innen \u00fcber die \u00dcbernahme der EU-Waffenrichtlinie ab. Da das Schengen Assoziierungsabkommen vorsieht, dass die Schweiz ihre Gesetzgebung an dessen Weiterentwicklungen anpasst, besteht bei einer Ablehnung der Waffenrichtlinie die Gefahr, dass die Zusammenarbeit im Bereich Schengen\/Dublin beendet wird. Die vorliegende Blog Serie zeigt auf, dass diese seit Dezember 2008 bestehende Zusammenarbeit die schweizerische Migrations- und Asylpolitik pr\u00e4gt und als Labor f\u00fcr die n\u00e4here Anbindung an Europa betrachtet werden kann.<\/em><\/p>\n<p>Am 5. Juni 2005 hat das Schweizer Stimmvolk das <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/20042363\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schengen <\/a>bzw. <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/20042082\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dublin <\/a>Assoziierungsabkommen gutgeheissen. Nach Genehmigung durch die EU-Institutionen und einer \u00dcberpr\u00fcfung durch den Schengen-Evaluationsausschuss ist die Schengen\/Dublin Zusammenarbeit am 12. Dezember 2008 in Kraft getreten. Gem\u00e4ss den Assoziierungsabkommen ist die Schweiz verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren diejenigen EU-Rechtsinstrumente ins nationale Recht zu \u00fcbernehmen, welche den Schengen- bzw. Dublin- Besitzstand weiterentwickeln. Die innerstaatliche Genehmigung nimmt entweder der Bundesrat oder das Parlament vor, je nachdem ob ein Gesetz oder eine Verordnung n\u00f6tig ist. Muss ein Gesetz angepasst werden, untersteht der Erlass dem fakultativen Referendum. Mit Blick auf die Abstimmung vom 19. Mai hat die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz das Referendum gegen die \u00dcbernahme der EU-Waffenrichtlinie ergriffen. Da die Nicht-\u00dcbernahme des EU-Rechtaktes zu einer Beendigung des Assoziierungsabkommens f\u00fchren kann, ist der Druck, die Richtlinie zu \u00fcbernehmen relativ hoch. In den letzten zehn Jahren wurden 250 Rechtsakte ins Schweizer Recht integriert, wobei dies <a href=\"https:\/\/www.nzz.ch\/schweiz\/was-eine-dynamische-uebernahme-von-eu-recht-bedeutet-ld.1474012\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">meistens reibungslos<\/a> \u00fcber die B\u00fchne ging. Das Beispiel der \u00abhumanit\u00e4ren Visumserteilung\u00bb zeigt zudem, dass der einzelne Mitgliedstaat, hier die Schweiz, bei der Umsetzung \u00fcber gewisse Freir\u00e4ume verf\u00fcgt (Hanke, Wieruszewski und Panizzon 2018).<\/p>\n<p><strong>Schengen\/Dublin Assoziierung \u2013 eine \u00abpartielle\u00bb Europ\u00e4isierung der Schweiz<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Gesetzgeber unter Anpassungsdruck steht, erh\u00e4lt die Schweizer Verwaltung, insbesondere das Staatssekretariat f\u00fcr Migration und das Bundesamt f\u00fcr Polizei, in Schengen\/Dublin relevanten Fragen ein weitgehendes \u00abMitspracherecht\u00bb in den verschiedenen EU-Aussch\u00fcssen und Gremien, die die neuen Rechtsakte ausarbeiten. So kann die Schweiz ihre Positionen einbringen und auf Ausnahmeregelungen hinwirken. Mit Blick auf die EU-Waffenrichtlinie hat z.B. der EU-Ministerrat der Schweiz zugestanden, dass die Ordonnanzwaffen der Milit\u00e4rangeh\u00f6rigen von der Registrierungspflicht ausgenommen bleiben.<\/p>\n<p>Diese enge Anbindung der Schweiz an die europ\u00e4ische Politik zur Wahrung der inneren Sicherheit macht diesen Politikbereich zu einem Labor, in dem die Schweiz erlebt, welche Vor- und Nachteile eine engere Anbindung an Europa mit sich bringt (Wichmann 2009: 654). Die Erfahrungen mit Schengen\/Dublin zeigen somit exemplarisch auf, wie sich die dynamische Rechts\u00fcbernahme, welche mit dem EU-Schweiz Rahmenabkommen dereinst auf weitere Bereiche ausgedehnt werden soll, auf die Gesetzgebung, die Verwaltung und die Praxis auswirkt. In diesem Kontext legt diese Blog Serie den Schwerpunkt auf die Dublin Zusammenarbeit und pr\u00e4sentiert Forschungsresultate aus dem nccr \u2013 on the move und von anderen SNF gef\u00f6rderten Projekten.<\/p>\n<p><strong>Das Dublin-System unter der Lupe<\/strong><\/p>\n<p>Mit wenigen \u00c4nderungen wurde das Dubliner \u00dcbereinkommen 2003 als Dublin II-Verordnung ins EU-Recht \u00fcberf\u00fchrt. Heute gilt die <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/eli\/reg\/2013\/604\/oj?locale=de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dublin III-Verordnung<\/a>, welche 2013 verabschiedet wurde. Die Dublin-Verordnung setzt sich zum Ziel, dass nur ein einziger Dublin-Staat das Asylgesuch einer schutzsuchenden Person pr\u00fcft. Es vereinheitlicht weder die Asylverfahren, noch die Vergabe der Schutztitel noch die Aufnahmebedingungen (Unterk\u00fcnfte etc.) in den Mitgliedstaaten. Dublin ist ein reines Verteilungssystem zwischen Staaten, welches anhand von Kriterien bestimmt, welcher Staat f\u00fcr die Pr\u00fcfung eines Asylgesuchs zust\u00e4ndig ist (<a href=\"\/?p=3962\">siehe Progin-Theuerkauf in dieser Serie<\/a>). W\u00e4hrend die am System beteiligten Akteure (Kommission, Mitgliedstaaten etc.) sich einig sind, dass es weitgehend gescheitert ist, k\u00f6nnen sie sich nicht auf eine grundlegende Reform einigen.<\/p>\n<p>Schaut man sich die Verteilung der Asylgesuche in Europa \u00fcber die letzten zehn Jahre an, zeigt sich tats\u00e4chlich, dass die Mitgliedstaaten unterschiedlich viele Asylgesuche pr\u00fcfen. 2018 in Zusammenarbeit mit GlobalStat erarbeitete <a href=\"https:\/\/public.tableau.com\/profile\/nccr.on.the.move#!\/vizhome\/AsylumSoU2018_0\/CustomCharts\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Visualisierungen<\/a> illustrieren, dass in den letzten zehn Jahren einige europ\u00e4ische Staaten, wie z.B. Deutschland oder Schweden, vergleichsweise viele Asylgesuche pr\u00fcften, w\u00e4hrend die osteurop\u00e4ischen Staaten zu wenig Verantwortung \u00fcbernahmen. Etienne Piguet hat in einem k\u00fcrzlich erschienen <a href=\"\/?p=3711&amp;lang=fr\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Blog Beitrag<\/a> dargelegt, wie, unter Ber\u00fccksichtigung verschiedener Faktoren, die Asylgesuche in Europa \u00ab gerechter\u00bb verteilt werden k\u00f6nnten. Seine Berechnungen lassen den Schluss zu, dass gewisse Staaten, etwa Deutschland, Schweden, \u00d6sterreich oder Belgien, vergleichsweise solidarisch sind, w\u00e4hrend die osteurop\u00e4ischen Staaten, Luxemburg, Portugal, Spanien, Irland oder das Vereinigte K\u00f6nigreich zu wenig leisten. In den Visualisierungen des Beitrages zeigt sich auch, dass die Schweiz sich im Mittelfeld bewegt. Betrachtet man hingegen nur die <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/eurostat\/statistics-explained\/index.php\/Dublin_statistics_on_countries_responsible_for_asylum_application#Dublin_requests\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Statistiken zu Dublin<\/a>, so wird augenscheinlich, dass die Schweiz vom System profitiert, da sie weit mehr Personen an andere Staaten \u00fcberstellt als sie selbst \u00fcbernimmt.<\/p>\n<p><strong>Zu dieser Blog Serie<\/strong><\/p>\n<p>In den folgenden beiden Beitr\u00e4gen wird Sarah Progin-Theuerkauf erkl\u00e4ren, wie der <a href=\"\/?p=3936\">Schengen Raum<\/a> und das <a href=\"\/?p=3962\">Dublin System<\/a> funktionieren, w\u00e4hrend Margarite Zoetewij in ihrem Beitrag auf die <a href=\"\/?p=4002\">fehlende \u00abGleichwertigkeit\u00bb der Asylregelungen in den Mitgliedstaaten<\/a> hinweist, welche die Funktionsweise des Systems stark beeintr\u00e4chtigt. Nach einem <a href=\"\/?p=4055\">Exkurs von Marek Wieruszewski zum Konnex von Schengen und der Personenfreiz\u00fcgigkeit<\/a> wenden sich die Beitr\u00e4ge der Dublin Praxis zu. In einem ersten Text befassen sich Ibrahim Soys\u00fcren und Mihaela Nedelcu mit dem Eurodac System, w\u00e4hrend Lisa Borrelli, Anna Wyss und Tobias Eule die <a href=\"\/?p=4129\">Auswirkungen des Dublin Rechts auf verschiedene Akteure<\/a> (Nichtstaatliche Akteure, Verwaltung und Migrant*innen) beleuchten. Schliesslich geht Christin Achermann auf die <a href=\"\/?p=4131\">Administrativhaft<\/a> ein. Im Schlussbeitrag pl\u00e4dieren Philipp Lutz und Stefan Manser-Egli f\u00fcr einen Perspektivenwechsel, indem sie den Fl\u00fcchtlingsschutz bzw. ein funktionierendes Dublin System als \u00f6ffentliches Gut darstellen, welches die europ\u00e4ischen Staaten \u2013 unter Beteiligung der Schweiz \u2013 gemeinsam wahrnehmen sollten.<\/p>\n<p><em><a href=\"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/who-is-who\/people\/?start=w&amp;p_id=512\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicole Wichmann<\/a> ist die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin des nccr \u2013 on the move. Sie hat vorg\u00e4ngig am Schweizerischen Forum f\u00fcr Migrations- und Bev\u00f6lkerungsstudien als Projektleiterin gearbeitet, wo sie Studien zu Integration, F\u00f6deralismus, Diskriminierungsschutz und Menschenrechten durchgef\u00fchrt hat. In ihrer politikwissenschaftlichen Dissertation hat sie die Anbindung von Drittstaaten an den Europ\u00e4ischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts untersucht.<\/em><\/p>\n<p>Referenzen<br \/>\n&#8211; Hanke, Philip, Wieruszweski, Marek &amp; Marion Panizzon (2018). <a href=\"https:\/\/www.tandfonline.com\/doi\/full\/10.1080\/1369183X.2018.1441615\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">The \u201cspirit of the Schengen rules\u201d, the humanitarian visa, and contested asylum governance in Europe \u2013 The Swiss case<\/a>, <em>Journal of Ethnic and Migration Studies<\/em>, 1-16.<br \/>\n&#8211; Wichmann, Nicole (2009). <a href=\"https:\/\/www.tandfonline.com\/doi\/pdf\/10.1080\/1369183X.2018.1441615?needAccess=true\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201cMore In Than Out\u201d: Switzerland\u2019s Association With Schengen\/ Dublin Cooperation<\/a>, <em>Swiss Political Science Review<\/em> 15(4), 653\u201382.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 19. Mai 2019 stimmen die Schweizer*innen \u00fcber die \u00dcbernahme der EU-Waffenrichtlinie ab. Da das Schengen Assoziierungsabkommen vorsieht, dass die Schweiz ihre Gesetzgebung an dessen Weiterentwicklungen anpasst, besteht bei einer Ablehnung der Waffenrichtlinie die Gefahr, dass die Zusammenarbeit im Bereich Schengen\/Dublin beendet wird. 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