{"id":3983,"date":"2019-04-26T09:30:29","date_gmt":"2019-04-26T07:30:29","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.nccr-onthemove.ch\/?p=3983"},"modified":"2019-04-29T09:23:55","modified_gmt":"2019-04-29T07:23:55","slug":"der-schengen-raum-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/der-schengen-raum-2\/?lang=de","title":{"rendered":"Der Schengen-Raum"},"content":{"rendered":"<p><strong>Am 19. Mai 2019 entscheidet das Schweizer Stimmvolk <a href=\"https:\/\/www.eda.admin.ch\/dea\/de\/home\/europapolitik\/abstimmungen\/biometrische-paesse.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">zum zweiten Mal<\/a> \u00fcber eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes. Zur Diskussion steht eine Anpassung des Schweizer Rechts an die <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/HTML\/?uri=CELEX:32017L0853&amp;qid=1555427862112&amp;from=DE\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">EU-Waffenrichtlinie<\/a>. Eine Ablehnung durch das Schweizer Stimmvolk k\u00f6nnte zu einem Wegfall des <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/20042363\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schengen-Assoziierungsabkommens<\/a> f\u00fchren. Da dieses mit dem Dublin-Assoziierungsabkommen verkn\u00fcpft ist, w\u00fcrde auch dieses wegfallen. Dieser Verlust h\u00e4tte drastische Folgen f\u00fcr die Schweizer Grenz-, Visa- und Asylpolitik. Aber was genau ist der Schengen-Raum?<\/strong><\/p>\n<p>Grundlage des Schengen-Raums bilden das 1985 zwischen Frankreich, Deutschland und den Benelux-Staaten geschlossene Schengener Abkommen sowie das 1990 abgeschlossene Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommen. Diese hatten insbesondere das Ziel, systematische Personenkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes abzuschaffen. Gleichzeitig wurden die Kontrollen an den Aussengrenzen verst\u00e4rkt sowie weitere Massnahmen zur Eind\u00e4mmung des durch die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen entstehenden Sicherheitsdefizits umgesetzt. So wurde zum Beispiel das Schengener Informationssystems errichtet, ein Schengen-Visum eingef\u00fchrt und Regelungen zur Bek\u00e4mpfung grenz\u00fcberschreitender Kriminalit\u00e4t verabschiedet. Mit dem Amsterdamer Vertrag (1999) wurde die Schengen-Zusammenarbeit in den rechtlichen und institutionellen Rahmen der EU integriert. Grosse Teile des Schengen-Rechts wurden dabei \u00abvergemeinschaftet\u00bb, das heisst in die (damalige) Europ\u00e4ische Gemeinschaft \u00fcberf\u00fchrt. Die \u00fcbrigen Teile wurden in die sogenannte polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen integriert; eine rein v\u00f6lkerrechtliche Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten. Die Schweiz ist seit 2008 (Bilaterale Vertr\u00e4ge II) an den Schengen-Raum assoziiert.<\/p>\n<p><strong>Der Schengener Grenzkodex\u2026<\/strong><\/p>\n<p>Die operativen Regeln des Schengen-Systems werden seit 2006 im <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/HTML\/?uri=CELEX:32016R0399&amp;qid=1555428497254&amp;from=DE\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schengener Grenzkodex<\/a> geb\u00fcndelt, der im M\u00e4rz 2016 neu gefasst wurde. Danach d\u00fcrfen Binnengrenzen des Schengen-Raumes unabh\u00e4ngig von der Staatsangeh\u00f6rigkeit der betreffenden Person an jeder Stelle ohne Personenkontrollen \u00fcberschritten werden. Die Aussengrenzen des Schengen-Raums d\u00fcrfen hingegen nur \u00fcber zugelassene Grenz\u00fcbergangsstellen \u00fcberschritten werden. An den Grenz\u00fcbergangsstellen erfolgt eine Kontrolle der Einreisevoraussetzungen: bei EU-B\u00fcrger*innen eine Mindestkontrolle, bei Nicht-EU-B\u00fcrger*innen eine eingehende Kontrolle. Ausserhalb dieser Grenz\u00fcbergangsstellen findet eine Grenz\u00fcberwachung statt.<\/p>\n<p><strong>&#8230; mit seinen Ausnahmebestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>Der Schengener Grenzkodex sieht verschiedene Konstellationen vor, in denen Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen wieder eingef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>1) Art. 25 und 26 des Schengener Grenzkodex von 2016 erlauben im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der \u00f6ffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit die Wiedereinf\u00fchrung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen f\u00fcr bestimmte Zeit. Die Binnengrenze wird wie eine Aussengrenze behandelt (Art. 32). F\u00fcr die Wiedereinf\u00fchrung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen ist ein spezielles Verfahren vorgesehen.<\/p>\n<p>2) Bei einer ernsthaften Bedrohung der \u00f6ffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit in einem Mitgliedstaat, die sofortiges Handeln erforderlich macht, kann sich dieser auf Art. 28 berufen. Der Artikel erlaubt es, f\u00fcr einen Zeitraum von zehn Tagen (insgesamt aber maximal zwei Monaten) sofort wieder Kontrollen an den Binnengrenzen einzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>3) Schliesslich erlaubt auch Art. 29 des Schengener Grenzkodex im Falle aussergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde, unter denen das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen insgesamt gef\u00e4hrdet ist, die Wiedereinf\u00fchrung von Grenzkontrollen. Dies f\u00fcr sechs Monate und h\u00f6chstens dreimal um je weitere sechs Monate verl\u00e4ngerbar (maximal zwei Jahre).<\/p>\n<p>Im M\u00e4rz 2016 hat die EU-Kommission einen \u00ab<a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-16-585_de.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fahrplan<\/a>\u00bb vorgestellt, wonach das Schengen-System sp\u00e4testens im Dezember 2016 wieder vollst\u00e4ndig funktionieren und das \u00abFlickwerk nationaler Entscheidungen\u00bb ein Ende haben sollte. Dieses Ziel erwies sich als nicht realisierbar. Nach wie vor f\u00fchren viele Mitgliedstaaten systematische Personenkontrollen an den Binnengrenzen durch.<\/p>\n<p>Die EU-Kommission hat im September 2017 eine <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/EN\/TXT\/HTML\/?uri=CELEX:52017PC0571&amp;qid=1555428772809&amp;from=DE\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Revision des Schengener Grenzkodex<\/a>\u2018 vorgeschlagen, die bislang aber noch nicht verabschiedet wurde.<\/p>\n<p>Abgesehen vom Bereich Grenzkontrollen umfasst die Schengen-Zusammenarbeit aber eben auch die grenz\u00fcberschreitende Polizeizusammenarbeit, die Gerichtszusammenarbeit, den Kampf gegen grenz\u00fcberschreitende Kriminalit\u00e4t, den Bereich der illegalen Einwanderung und Visa-Recht. All diese Regelungen w\u00fcrden wegfallen, sollte die Waffenrichtlinie nicht durch die Schweiz \u00fcbernommen werden. F\u00fcr die Schweiz bedeutet dies, dass sie wieder zu einer \u201eInsel\u201c mitten in Europa w\u00fcrde und sie von vielen Instrumenten, die unsere Sicherheit sch\u00fctzen, ausgeschlossen w\u00e4re.<\/p>\n<p><em><a href=\"https:\/\/www3.unifr.ch\/ius\/progin\/de\/lehrstuhl\/team\/sarah-progin-theuerkauf.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sarah Progin-Theuerkauf<\/a> ist ordentliche Professorin f\u00fcr Europarecht und europ\u00e4isches Migrationsrecht an der Universit\u00e4t Freiburg. Sie hat in Phase I des nccr \u2013 on the move das Projekt <a href=\"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/projects\/the-emergence-of-a-european-law-on-foreigners\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">The Emergence of a European Law on Foreigner<\/a> geleitet.\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Dieser Blog Beitrag ist eine aktualisierte Fassung des nccr \u2013 on the move Blog Beitrags \u00ab<a href=\"\/?p=768\">Der Schengen Raum<\/a>\u00bb von Sarah Progin-Theuerkauf vom 26. April 2016.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 19. Mai 2019 entscheidet das Schweizer Stimmvolk zum zweiten Mal \u00fcber eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes. Zur Diskussion steht eine Anpassung des Schweizer Rechts an die EU-Waffenrichtlinie. Eine Ablehnung durch das Schweizer Stimmvolk k\u00f6nnte zu einem Wegfall des Schengen-Assoziierungsabkommens f\u00fchren. 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