{"id":5084,"date":"2019-12-17T09:30:23","date_gmt":"2019-12-17T08:30:23","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.nccr-onthemove.ch\/?p=5084"},"modified":"2019-12-13T11:07:03","modified_gmt":"2019-12-13T10:07:03","slug":"anti-diskriminierung-im-spannungsfeld-von-zulassung-und-teilhabe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/anti-diskriminierung-im-spannungsfeld-von-zulassung-und-teilhabe\/?lang=de","title":{"rendered":"Anti-Diskriminierung im Spannungsfeld von Zulassung und Teilhabe"},"content":{"rendered":"<p><strong>In den vergangenen Jahren haben sich Migrations- und Integrationspolitik zusehends verschr\u00e4nkt. Das f\u00fchrt nicht zwingend zu einer koh\u00e4renteren Praxis. Im Bereich der Diskriminierungsbek\u00e4mpfung tun sich vielmehr neue Widerspr\u00fcche und Herausforderungen auf. <\/strong><\/p>\n<p>Migrations- und Integrationspolitik haben sich in den vergangenen Jahren zusehends verschr\u00e4nkt. Dieser Entwicklung folgend, heisst das bisherige Ausl\u00e4ndergesetz (AuG) seit dem 1. Januar 2019 Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz (AIG). Das ist bemerkenswert, weil Migrations- und Integrationspolitik in einem latenten Spannungsfeld unterschiedlicher Zielsetzungen und Interessen stehen. Integrationspolitik als <em>Teilhabepolitik<\/em> will Partizipation erm\u00f6glichen, wo n\u00f6tig aktiv f\u00f6rdern und Zugangshindernisse abbauen. Migrationspolitik legt als <em>Zulassungspolitik<\/em> dagegen Bedingungen des rechtm\u00e4ssigen Aufenthalts fest und sorgt damit auch f\u00fcr Zugangsschranken.<\/p>\n<p>Schon 2010 hat die Eidgen\u00f6ssische Migrationskommission (EKM) auf das Risiko eines zulassungspolitisch verengten Integrationsverst\u00e4ndnisses hingewiesen. Im politischen Kr\u00e4ftemessen zwischen Teilhabe- und Zulassungspolitik werden zulassungspolitische \u00dcberlegungen trotzdem zusehends st\u00e4rker gewichtet. So beschr\u00e4nkt sich die Integrationspolitik gem\u00e4ss AIG ausdr\u00fccklich auf rechtm\u00e4ssig anwesende Ausl\u00e4nder*innen. Deren Aufenthaltsstatus ist wiederum an im AIG formulierte Integrationskriterien gebunden.<\/p>\n<p><strong>Individuelle Auswirkungen migrationspolitischer Anreize<\/strong><\/p>\n<p>Das mit dem AIG postulierte Stufenmodell verkn\u00fcpft die individuelle Integration mit einer aufenthaltsrechtlichen Besserstellung. Die \u00abAnforderungen an die Integration\u00bb, so der Bundesrat (2016) in seiner Botschaft zum AIG, \u00absind umso h\u00f6her anzusetzen, je besser der ausl\u00e4nderrechtliche Status der betroffenen Personen ist.\u00bb In der Praxis bedeutet dies: Die Integration ist eine <em>Voraussetzung<\/em> f\u00fcr einen besseren Aufenthaltsstatus. Dahinter steht ein Anreizmodell, welches individuelle Integrationsleistungen mit einer aufenthaltsrechtlichen Besserstellung belohnt.<\/p>\n<p>Die Politik sah die Wirkungszusammenh\u00e4nge nicht immer so. In den 1910er-Jahren betonten Bundesbeh\u00f6rden gerade das Gegenteil und verstanden die rechtliche Besserstellung \u2013 konkret die Einb\u00fcrgerung \u2013 als Anreiz f\u00fcr individuelle Bem\u00fchungen (Argast 2007). Die Vorstellung, dass die Einb\u00fcrgerung nicht eine Belohnung, sondern im Gegenteil ein Druckmittel zur F\u00f6rderung individueller Bestrebungen sei, war in Fachkreisen weit verbreitet (Wicker et al. 2013).<\/p>\n<p>Wir wissen, dass ein unsicherer Aufenthaltsstatus die individuelle Integration behindern kann. Praktiker*innen aus Beratungsstellen berichten immer wieder von Betroffenen, bei denen staatliches \u00abFordern\u00bb zu <em>Fehlanreizen<\/em> f\u00fchrt, die dem \u00abF\u00f6rdern\u00bb zuwiderlaufen. Auch ich treffe in meiner Beratungst\u00e4tigkeit immer wieder auf Menschen, die aus Furcht vor aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen damit hadern, bei akuten Problemlagen staatliche Unterst\u00fctzung in Anspruch zu nehmen. Das ist aus mehreren Gr\u00fcnden integrationspolitisch unerw\u00fcnscht. Zum einen erhalten die Betroffenen die aus fachlicher Sicht n\u00f6tige Unterst\u00fctzung erschwert oder zu sp\u00e4t. Im Bereich der Schuldenberatung etwa f\u00fchrt dies nicht selten zu einer Verschlimmerung der anf\u00e4nglichen Problemstellung. Zum anderen wird damit der Regelstrukturansatz unterlaufen. Es besteht das Risiko, dass Betroffene informelle L\u00f6sungen bevorzugen, statt an bestehende (Regel)Angebote zu gelangen.<\/p>\n<p>Was f\u00fcr Personen mit einem vollen Bildungsrucksack, guten Arbeitsmarktchancen und einem pers\u00f6nlichen Netzwerk als Anreiz wirkt, kann auf andere mit weniger beg\u00fcnstigenden Lebenslagen die gegenteilige Wirkung haben. Es ist zu hoffen, dass die k\u00fcnftige Migrationspolitik Anreizsysteme differenziert ausgestaltet, damit diese idealerweise dort am st\u00e4rksten integrationsf\u00f6rdernd wirken, wo es am meisten n\u00f6tig ist. F\u00fcr die Anti-Diskriminierungsarbeit w\u00e4re es fatal, wenn migrationspolitisch motivierte Integrationsanreize Personen in verletzlichen Lebenslagen k\u00fcnftig verst\u00e4rkt auf negative Weise treffen und ihre Integrationschancen verschlechtern w\u00fcrden.<\/p>\n<p><strong>Schieflage bei der Forderung nach Verbindlichkeit<\/strong><\/p>\n<p>Ein Grundpfeiler der hiesigen Integrationspolitik ist der oben erw\u00e4hnte Regelstrukturansatz. Bund, Kantone und Gemeinden haben die Anliegen der Integration bei der Erf\u00fcllung ihrer (regul\u00e4ren) Aufgaben zu \u00abber\u00fccksichtigen\u00bb und \u00abg\u00fcnstige Rahmenbedingungen\u00bb zu schaffen [Art. 53 AIG]. Zudem formuliert das Gesetz konkrete Kriterien, die bei der Pr\u00fcfung der individuellen Integration von Ausl\u00e4nder*innen zu beachten sind und deren Nichterf\u00fcllung zu aufenthaltsrechtlichen Sanktionen f\u00fchrt [Art. 58a AIG]. Rechtsanwendende Beh\u00f6rden verstehen Integration entsprechend tendenziell als anhand \u00fcberpr\u00fcfbarer individueller Integrationsleistungen messbar. Dem steht die Auffassung gegen\u00fcber, wonach Integration als dynamischer Prozess \u00fcber individuelle Leistungen hinausgeht und ebenso von \u00abg\u00fcnstigen Rahmenbedingungen\u00bb abh\u00e4ngt.<\/p>\n<p>Auf die Integrationsarbeit innerhalb der Institutionen haben beide Verst\u00e4ndnisse einen Einfluss, was bisweilen zu einer Schieflage in punkto Verbindlichkeit f\u00fchrt. So geh\u00f6rt es zur Aufgabe vieler Integrationsstellen mit Integrationsanliegen <em>beratend, sensibilisierend und motivierend<\/em> auf Regelstrukturen wie beispielsweise Einwohnerdienste, Berufsberatung oder Bildungsinstitutionen zuzugehen. F\u00fcr gewisse Regelstrukturen weitaus verbindlicher sind ihre gesetzlichen <em>Meldepflichten<\/em> an die Migrations\u00e4mter, etwa im Falle des Bezugs von Erg\u00e4nzungsleistungen zur AHV\/IV.<\/p>\n<p>In Regelstrukturen auf g\u00fcnstige Rahmenbedingungen f\u00fcr die Integration hinzuwirken, wenn von diesen gleichzeitig gegen\u00fcber bestimmten Gruppen und Personen Verdachtsmomente zu pr\u00fcfen sind, ist anspruchsvoll (Bischof 2018). Generelle Verdachtsmomente haben ein Diskriminierungspotential, etwa wenn sie sich auf unterhinterfrage Normvorstellungen st\u00fctzen (z.B. bei Verdacht auf eine \u00abScheinehe\u00bb). Wir wissen aus der j\u00fcngsten Zeitgeschichte, welche fatalen Auswirkungen beh\u00f6rdlichen Normvorstellungen auf individuelle Biografien haben k\u00f6nnen (UEK Administrative Versorgungen 2019).<\/p>\n<p><strong>Diskriminierungsbek\u00e4mpfung: Ung\u00fcnstige Rahmenbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>Auch wenn nur ein geringer Anteil der Mittel f\u00fcr die Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) daf\u00fcr aufgewendet wird, hat die Bek\u00e4mpfung rassistischer Diskriminierung in den letzten Jahren an Gewicht gewonnen. Aufgebaut wurden insbesondere Beratungsstrukturen f\u00fcr Direktbetroffene und Sensibilisierungsaktivit\u00e4ten. Die verbesserte beratende Unterst\u00fctzung von Direktbetroffenen ist wichtig, jedoch mit ung\u00fcnstigen Rahmenbedingungen konfrontiert. So ist der Zugang zu Rechtsmitteln bei rassistischer Diskriminierung nach wie vor erschwert [es besteht kein etablierter Diskriminierungsschutz im Privatrecht] und strukturelle Benachteiligungen lassen sich mit individueller Beratung Direktbetroffener nur schwer beseitigen [es fehlt beispielsweise ein Verbandsklagerecht] (siehe K\u00e4lin et al. 2016). Zudem sind Diskriminierung und insbesondere Rassismus nach wie vor tabuisierte Themen, was zu einem entsprechend vorsichtigen Vorgehen in der Anti-Rassismusarbeit innerhalb der Regelstrukturen f\u00fchrt. Da in der Praxis nur f\u00f6rdernde Ans\u00e4tze umsetzbar sind, wird hier nur wenig gefordert.<\/p>\n<p>Wurde in der Integrationspolitik in den vergangenen Jahren auf mehr Verbindlichkeit hingewirkt, so ist k\u00fcnftig darauf zu achten, dass diese nicht vorwiegend gegen\u00fcber Zugezogenen eingefordert wird. F\u00fcr Verbindlichkeit ist insbesondere innerhalb der Regelstrukturen zu sorgen \u2013 gerade im Bereich der Diskriminierungsbek\u00e4mpfung.<\/p>\n<p><em>Michael Bischof ist Projektleiter und stv. Leiter der <a href=\"https:\/\/www.stadt-zuerich.ch\/prd\/de\/index\/stadtentwicklung\/ueber_uns\/team\/team_integrationsfoerderung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Integrationsf\u00f6rderung<\/a> der Stadt Z\u00fcrich. Er leitet unter anderem Projekte im Bereich <a href=\"https:\/\/www.stadt-zuerich.ch\/prd\/de\/index\/stadtentwicklung\/integrationsfoerderung\/integrationsthemen\/diskriminierungsbekaempfung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Diskriminierungsschutz<\/a>.<\/em><\/p>\n<p>Referenzen:<\/p>\n<p>&#8211; Argast, Regula (2007). <em>Staatsb\u00fcrgerschaft und Nation: Ausschliessung und Integration in der Schweiz 1848\u20131933<\/em>. G\u00f6ttingen, 215.<br \/>\n&#8211; Bischof, Michael (2018). <a href=\"https:\/\/www.ekr.admin.ch\/d730.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Widerspr\u00fcchliche Realit\u00e4ten. Integrationsf\u00f6rderung und Rassismusbek\u00e4mpfung \u2013 zwei Seiten derselben Medaille?<\/a> In: <em>TANGRAM<\/em> 42, 42 \u2013 45.<br \/>\n&#8211; Eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr Migrationsfragen EKM (2010). <em><a href=\"https:\/\/www.ekm.admin.ch\/dam\/data\/ekm\/aktuell\/Stellungnahmen\/pos_Integration_d.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Integration als Hinf\u00fchrung zu Chancengleichheit oder als Gradmesser f\u00fcr Sanktionen? Grundsatzerkl\u00e4rung und Empfehlungen der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr Migrationsfragen<\/a>. <\/em>Bern: EKM.<br \/>\n&#8211; K\u00e4lin, Walter et al. (2016). <em><a href=\"https:\/\/www.skmr.ch\/cms\/upload\/pdf\/160526_studie_diskrimination_Synthesebericht.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Zugang zur Justiz in Diskriminierungsf\u00e4llen. Synthesebericht<\/a>.<\/em> Bern: Schweizerisches Kompetenzzentrum f\u00fcr Menschenrechte (SKMR).<br \/>\n&#8211; Schweizerischer Bundesrat (2016). <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/federal-gazette\/2016\/2821.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zusatzbotschaft zur \u00c4nderung des Ausl\u00e4ndergesetzes (Integration) vom 4. M\u00e4rz 2016<\/a>. BBl 2016 2834. Bern.<br \/>\n&#8211; UEK Administrative Versorgungen (Hg.) (2019). <em><a href=\"https:\/\/www.uek-administrative-versorgungen.ch\/resources\/E-Book_978-3-0340-1520-2_UEK_10A_.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Organisierte Willk\u00fcr. Administrative Versorgungen in der Schweiz 1930\u20131981<\/a>. Schlussbericht<\/em>. Z\u00fcrich: UEK.<br \/>\n&#8211; Wicker, Hans-Rudolf et al. (Hg.) (2013). <em>Migration und die Schweiz. Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms \u00abMigration und interkulturelle Beziehungen\u00bb<\/em>. Z\u00fcrich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den vergangenen Jahren haben sich Migrations- und Integrationspolitik zusehends verschr\u00e4nkt. Das f\u00fchrt nicht zwingend zu einer koh\u00e4renteren Praxis. Im Bereich der Diskriminierungsbek\u00e4mpfung tun sich vielmehr neue Widerspr\u00fcche und Herausforderungen auf. Migrations- und Integrationspolitik haben sich in den vergangenen Jahren zusehends verschr\u00e4nkt. 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