{"id":544,"date":"2016-03-15T14:20:54","date_gmt":"2016-03-15T13:20:54","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.nccr-onthemove.ch\/?p=544"},"modified":"2025-03-10T19:35:54","modified_gmt":"2025-03-10T18:35:54","slug":"integration-ab-zeitpunkt-asylgesuch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/integration-ab-zeitpunkt-asylgesuch\/","title":{"rendered":"Integration ab Zeitpunkt Asylgesuch"},"content":{"rendered":"<p><strong>Derzeit wird intensiv \u00fcber die nachhaltige und bessere Arbeitsmarktintegration von Fl\u00fcchtlingen und Personen mit einer vorl\u00e4ufigen Aufnahme diskutiert. Die aktuellen Schwierigkeiten sind jedoch ein hausgemachtes Problem der heutigen Integrationspolitik und der daraus resultierenden Gesetzgebung. Der Ball liegt folglich beim Bundesrat und dem nationalen Parlament: Sie m\u00fcssen die aktuellen Gesetze anpassen.<\/strong><\/p>\n<p>Im Jahr 2015 wurden in der Schweiz 39\u2019523 Asylgesuche gestellt. Gleichzeitig hat das Staatssekretariat f\u00fcr Migration 28\u2019118 Asylgesuch erstinstanzlich behandelt. 53% der betroffenen Personen erhielten entweder Asyl oder eine vorl\u00e4ufige Aufnahme. Somit bleiben mehr als die H\u00e4lfte der Personen, deren Asylgesuch behandelt worden ist, l\u00e4ngerfristig in der Schweiz. Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden k\u00f6nnen einer asylsuchenden Person ihr \u00abVerm\u00f6gen\u00bb abnehmen, um die R\u00fcckerstattung der verursachten Kosten sicherzustellen. Denn das Asylgesetz sieht vor, dass Asylsuchende \u2013 soweit es zumutbar ist \u2013 die Sozialhilfekosten, die Ausreise- und Vollzugskosten sowie die Kosten f\u00fcr das Rechtsmittelverfahren zur\u00fcckerstatten m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong>Wie gross ist das Interesse zu arbeiten, wenn 10% des Lohns eingezogen werden?<\/strong><\/p>\n<p>Ein Blick in das aktuelle Asylgesetz zeigt, dass Asylsuchende die ersten drei Monate nicht arbeiten d\u00fcrfen. Nach Ablauf der drei monatigen Frist k\u00f6nnen Asylsuchende unter gewissen Voraussetzungen und nur mit Erlaubnis der kantonalen Beh\u00f6rden eine Arbeitsbewilligung erhalten. Ein Rechtsanspruch auf Erwerbst\u00e4tigkeit besteht nicht. Laut <a href=\"https:\/\/www.sem.admin.ch\/sem\/de\/home\/publiservice\/statistik\/asylstatistik\/archiv\/2016\/01.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Asylstatistik<\/a> gehen schweizweit 1.1 % der erwerbsf\u00e4higen Asylsuchenden einer Erwerbst\u00e4tigkeit nach (Stand 31.01.2016). Die Mehrheit der Asylsuchenden arbeitet im Gastgewerbe. Ein wichtiger Faktor, der die Arbeitsmarktintegration hemmt, ist die sogenannte Sonderabgabe. Diese Sonderabgabeflicht wird erhoben, wenn eine asylsuchende oder schutzbed\u00fcrfte Person ohne Aufenthaltsbewilligung einer Arbeit nachgeht. Sie darf dabei nicht mehr als 10% des Lohnes betragen. Der Arbeitgeber zieht diese Abgabe direkt vom Lohn ab und \u00fcberweist den Betrag an den Bund. Die Dauer der Sonderabgabepflicht dauert l\u00e4ngstens 10 Jahre, nach erstmaliger Aufnahme einer Arbeit. Sie endet ebenfalls, wenn der Betrag von CHF 15\u2019000 erreicht ist. Die vorher abgenommenen Verm\u00f6genswerte werden an die Sonderabgabe angerechnet. Ebenso endet die Sonderabgabepflicht, wenn die asylsuchende Person den Fl\u00fcchtlingsstatus erh\u00e4lt.<\/p>\n<p><strong>Die Vorschl\u00e4ge des Bundesrats greifen zu kurz<\/strong><\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit der Umsetzung der angenommenen Masseneinwanderungsinitiative hat der Bundesrat nun <a href=\"https:\/\/www.sem.admin.ch\/dam\/data\/sem\/aktuell\/gesetzgebung\/teilrev_aug_integration\/bot2-d.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">verschiedene Massnahmen und \u00c4nderungen<\/a> vorgeschlagen, die eine bessere Arbeitsmarktintegration f\u00fcr Asylsuchende und Personen mit einer vorl\u00e4ufigen Aufnahme anstreben. So soll einerseits die Sonderabgabepflicht f\u00fcr Asylsuchende, Schutzbed\u00fcrftige ohne Aufenthaltsbewilligung und vorl\u00e4ufig Aufgenommene und andererseits die Bewilligungspflicht f\u00fcr Erwerbst\u00e4tigkeit abgeschafft werden. Gleichzeitig will der Bundesrat im Rahmen der <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/federal-gazette\/2015\/7181.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Neustrukturierung des Asylbereichs<\/a> das drei monatige Arbeitsverbot f\u00fcr Asylsuchende, deren Verfahren nicht im Bundeszentrum abgeschlossen werden kann, nach der \u00dcberstellung in den Kanton aufgeheben. Jedoch bleibt das Arbeitsverbot f\u00fcr Asylsuchende, welche in den Bundeszentren sind, bestehen. Alle diese Vorschl\u00e4ge zielen darauf ab, dass das bestehende inl\u00e4ndische Arbeitspotential gef\u00f6rdert werden soll, damit der Bedarf an Arbeitsnehmenden aus dem Ausland abnimmt, was letztlich das Ziel der angenommenen Masseneinwanderungsinitiative ist.<\/p>\n<p>Auch wenn die Vorschl\u00e4ge des Bundesrats grunds\u00e4tzlich zu begr\u00fcssen sind, greifen sie hinsichtlich einer nachhaltigen und gesamtheitlichen Integrationspolitik zu kurz: Eine Arbeitsmarktintegration bedingt auch eine Ber\u00fccksichtigung der famili\u00e4ren Situation der betroffenen Personen. So haben vorl\u00e4ufig aufgenommene Personen erst nach einer dreij\u00e4hrigen Wartefrist die M\u00f6glichkeit ihre Familienmitglieder (Ehefrau respektive Ehemann sowie Kinder) in die Schweiz nachzuziehen. Dies unter der Bedingung, dass sie mit diesen zusammenwohnen, eine bedarfsgerechte Wohnung vorhanden ist und sie keine Sozialhilfe beziehen. Gleichzeitig zeigen Studien, dass Personen mit einer vorl\u00e4ufigen Aufnahme schneller erwerbst\u00e4tig sind, als diejenigen mit Fl\u00fcchtlingsstatus \u2013 was f\u00fcr eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt sprechen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Der Knackpunkt liegt dabei im Detail: Aufgrund der hohen H\u00fcrden beim Familiennachzug, nehmen Personen mit einer vorl\u00e4ufigen Aufnahme oftmals eine Arbeit im niedrigen Lohnsektor an. Das widerspricht der Forderung nach einer nachhaltigen Arbeitsmarktintegration, weil diese Jobs immer ein gewisses Risiko bergen, erneut in die Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit zu rutschen. Gleichzeitig besteht aktuell (noch) die Pflicht zur Leistung von 10% der Sonderabgabe auf diesen L\u00f6hnen. Der Vorschlag des Bundesrates sieht derzeit keine Lockerung im Bereich des Familiennachzugs vor. Der Schwerpunkt der aktuellen \u00c4nderungen zielt lediglich auf die wirtschaftliche Integration ab \u2013 ohne, dass der sozio-kulturellen Integration Rechnung getragen wird.<\/p>\n<p><strong>Vorschlag: Integration ab Zeitpunkt Asylgesuch<\/strong><\/p>\n<p>Die Schweiz verfolgt den Grundsatz, dass Integration erst ab einem \u00abgesicherten\u00bb Aufenthaltsstatus erfolgen soll. Dieser Ansatz wird den heutigen Integrationsbed\u00fcrfnissen nicht mehr gerecht. Die Mehrheit der Menschen, die aktuell die Schweiz um Schutz ersuchen, bleibt mit gr\u00f6sster Wahrscheinlichkeit hier. Im Sinne einer nachhaltigen Integrationspolitik sollte deshalb die Dauer des Asylverfahrens f\u00fcr Integrationsmassnahmen genutzt werden. So k\u00f6nnten ab Zeitpunkt des Asylgesuchs bereits Sprach-, Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegrationskurse f\u00fcr Asylsuchende angeboten werden. Gleichzeitig muss eine Lockerung im Bereich des Familiennachzugs, insbesondere f\u00fcr vorl\u00e4ufig Aufgenommene, erfolgen. Eine solche Integrationspolitik, die sowohl die wirtschaftliche als auch die sozio-kulturelle Integration von Anfang an f\u00f6rdert, h\u00e4tte nicht nur einen positiven Effekt auf die zuk\u00fcnftige Arbeitsmarktintegration, sondern w\u00fcrde auch eine sinnvolle Nutzung der Wartefrist darstellen. Die erlernten F\u00e4higkeiten k\u00f6nnen auch bei einer allf\u00e4lligen R\u00fcckkehr bedeutsam sein. Es braucht somit ein Umdenken in der aktuellen Integrationspolitik: Integration darf nicht erst beim \u00abgesicherten\u00bb Aufenthaltstitel beginnen und lediglich die wirtschaftlichen Integration in den Vordergrund stellen. Vielmehr muss ein gesamtheitliches Integrationskonzept bereits bei der Ankunft in der Schweiz zum Tragen kommen. In diesem Sinne sind die gesetzlichen Grundlagen anzupassen und insbesondere der aktuelle Integrationsgrundsatz \u00abFordern und F\u00f6rdern\u00bb neu auszulegen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/nccr-onthemove.ch\/blog\/authors\/?author=kurtstefanie\">Stefanie Kurt<\/a><br \/>\nPostDoc, nccr \u2013 on the move, Universit\u00e4t Neuenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Derzeit wird intensiv \u00fcber die nachhaltige und bessere Arbeitsmarktintegration von Fl\u00fcchtlingen und Personen mit einer vorl\u00e4ufigen Aufnahme diskutiert. Die aktuellen Schwierigkeiten sind jedoch ein hausgemachtes Problem der heutigen Integrationspolitik und der daraus resultierenden Gesetzgebung. 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