Ende 2020 gab es in der Schweiz 10’900 Asylsuchende (Ausweis N) und 48’700 vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F). Während die Zahl der Personen mit Ausweis F im Vergleich zum Vorjahr zugenommen hat, ist die Zahl der Asylsuchenden gesunken. Für beide Gruppen zusammen sind die Zahlen leicht rückläufig im Vergleich zu 2019. Das entspricht insgesamt einem Anteil von 0,7 % der ständigen Wohnbevölkerung und von 2,7 % der ausländischen Bevölkerung.
Die Asylsuchenden und die vorläufig aufgenommenen Personen werden den einzelnen Kantonen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl zugewiesen. Durch diesen Verteilschlüssel erklären sich die geringen Unterschiede zwischen den Kantonen. Im Jahr 2020 gab es nur kleine Schwankungen bezüglich des Anteils an Asylsuchenden/vorläufig aufgenommenen Personen: zwischen 7,9 pro 1’000 Einwohner*innen in Bern und 3,5 Personen in Thurgau. Die Schwankungen ergeben sich daraus, dass Personen die Schweiz wieder verlassen oder die Behörden im Rahmen des Asylverfahrens eine Aufenthaltsbewilligung erteilt haben.
Hohe Schwankungen sind allerdings auf Ebene der Gemeinden zu verzeichnen, weil sehr viele Asylsuchende Empfangszentren zugewiesen werden. Zahlreiche Gemeinden haben Ende 2020 gar keine Asylsuchenden gemeldet. Andere Gemeinden haben dagegen pro sieben Einwohner*innen eine(n) Asylsuchende(n) bzw. eine vorläufig aufgenommene Person aufgenommen.
Quelle: Bundesamt für Statistik, Statistik der Bevölkerung und der Haushalte STATPOP (2010–2020)
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Definitionen
Ausweis N: Asylsuchende
Ausweis F: Vorläufige Aufnahme (im Rahmen eines Asylgesuchs)
Ständige Wohnbevölkerung: Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung für mehr als 12 Monate. Seit 2011 zählen zur ständigen Wohnbevölkerung auch Ausländerinnen und Ausländer mit Ausweis F oder N, die seit mindestens 12 Monaten in der Schweiz leben.
Nichtständige Wohnbevölkerung: Ausländische Bürgerinnen und Bürger, die eine Kurzaufenthaltsbewilligung besitzen und weniger als ein Jahr in der Schweiz wohnen.
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Hinweis zum Verfahren: Die Raten der Asylsuchenden/Personen mit vorläufiger Aufenthaltsbewilligung werden auf folgender Grundlage berechnet: Die Anzahl der Personen mit Ausweis N oder F wird durch die ständige und nichtständige Wohnbevölkerung geteilt. Nur Asylsuchende, die mindestens ein Jahr in der Schweiz gelebt haben, werden der ständigen Wohnbevölkerung zugerechnet. Die genannten Zahlen sind der Bevölkerungsstatistik STATPOP entnommen. Sie können von denen des Staatssekretariats für Migration leicht abweichen.
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Vorgeschlagene Quellenangabe: nccr – on the move, Migration-Mobility Indicators. Neuchâtel: nccr – on the move, 2022.
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Letzte Aktualisierung: 7. Ferbruar 2022