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Die Ergebnisse des vom Europäischen Forschungsrat (ERC) finanzierten Projekts “Migration and Transnational Social Protection in (Post) Crisis Europe” (MiTSoPro) bieten wertvolle Einblicke in die Bedingungen, unter denen Migrant*innen in den 27 EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz Zugang zu Sozialleistungen haben.
Diese auf den Projektergebnissen basierende Datenvisualisierung beschreibt und vergleicht die Massnahmen der sozialen Sicherung und hebt die Bedingungen hervor, unter denen Migrant*innen Zugang zu Sozialleistungen in fünf zentralen Politikbereichen haben: Familie, Existenzsicherung, Gesundheitsversorgung, Renten und Arbeitslosigkeit. Die Ergebnisse liefern wichtige Erkenntnisse zum Zugang international mobiler Menschen zu Sozialleistungen in Europa.
Die meisten Länder beschränken den Zugang zu Sozialleistungen für eigene Staatsbürger*innen, die sich dauerhaft im Ausland niedergelassen haben. Die meisten Leistungen sind insofern nach wie vor an den Wohnsitz im Land gebunden, und nur wenige sind weltweit exportierbar, obwohl es wichtige Ausnahmen gibt (z. B. beitragsabhängige Altersrenten). Die Exportierbarkeit von Sozialleistungen für Europäer*innen, die ausserhalb ihres Heimatlandes leben, ist häufig im Rahmen internationaler Abkommen, des europäische Koordinierungssystems im Bereich der sozialen Sicherheit oder bilateraler Sozialversicherungsabkommen mit Drittländern möglich.
Darüber hinaus zeigen die Daten, dass die Staatsangehörigkeit von in Europa lebenden Ausländer*innen für den Zugang zu beitragsabhängigen Leistungen von untergeordneter Bedeutung ist, sobald die Personen eine Beschäftigung aufnehmen. Im Grossen und Ganzen unterscheiden die Sozialversicherungsgesetze zwischen den Antragstellenden weder aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit noch behalten sie beitragsabhängige Leistungen eigenen Staatsangehörigen vor. Die Erwerbstätigkeit ist daher ein entscheidender Faktor für den Zugang von Migrant*innen zu beitragsabhängigen Leistungen. Gleichzeitig kann die Einhaltung der für den Zugang zu Sozialleistungen erforderlichen Beitrags- oder Beschäftigungsdauer für ausländische Arbeitnehmende schwieriger sein als für einheimische, da erstere tendenziell eine kürzere Aufenthaltsdauer im Land haben.
Die Ergebnisse zeigen auch, dass die europäischen Staaten den Zugang mobiler Personen (insbesondere von Nicht-EU-Bürger*innen, die gleichzeitig einem höheren Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt sind) zu beitragsunabhängigen Leistungen, wie garantierten Mindesteinkommen oder beitragsunabhängigen Altersrenten eher einschränken als zu beitragsabhängigen Leistungen. Im Bereich der beitragsunabhängigen Leistungen ist der direkte oder indirekte Ausschluss von Migrant*innen von inländischen Sozialsystemen am weitesten verbreitet.
Schliesslich kann der Zugang zu Sozialleistungen für Migrant*innen auch indirekt durch die potenziellen negativen Folgen eingeschränkt werden, die die Inanspruchnahme solcher Leistungen für den Anspruch auf andere Rechte und langfristige Perspektiven im Wohnsitzland haben kann. Der Bezug von Sozialhilfe wird häufig als Belastung für die öffentliche Hand angesehen und kann sich in mehreren europäischen Ländern negativ auf die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung von Migrant*innen, ihre Anträge auf Familienzusammenführung sowie ihre Staatsangehörigkeit auswirken.
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Quelle: Das Codebook und der entsprechende Datensatz stammen vom Projekt “Migration and Transnational Social Protection in (Post) Crisis Europe” (MiTSoPro), das vom Europäischen Forschungsrat (ERC) im Rahmen des Forschungs- und Innovationsprogramms 2020 der Europäischen Union (Fördervertrag Nr. 680014) gefördert wurde. Die Datenvisualisierung wurde vom nccr – on the move (Andreas Perret in Zusammenarbeit mit dem Projekt “Mobility, Diversity, and the Democratic Welfare State: Contested Solidarity in Historical and Comparative Perspective”) erstellt.
Anmerkung zur Methodik: Die Forschungsdaten beruhen auf einer Umfrage bei nationalen Expert*innen (Sozialpolitik- und Migrationsforschende) in der EU27 und der Schweiz. Die Befragten wurden gebeten, die nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen zu konsultieren, die den Zugang von Migrant*innen zu Sozialleistungen regeln und objektive Informationen (wie im Gesetzestext festgelegt) zu den Voraussetzungen zu liefern, unter denen Einzelpersonen verschiedene Arten von Leistungen beanspruchen können. Die Umfrage enthielt standardisierte Fragen, um die überstaatliche Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten.
Nutzungsbedingungen: Die Migration-Mobility Indicators werden kostenlos für nichtkommerzielle Zwecke zur Verfügung gestellt. Wir bitten die Benutzerinnen und Benutzer um Angabe der Bezugsquelle.
Vorgeschlagene Quellenangabe: Vintila, Daniela; Lafleur, Jean-Michel. MiTSoPro Policy Survey on Migration, Transnationalism and Social Protection, Dataset V1: https://zenodo.org/record/5006449#.Y2vF8uzMJmA, 2021.
Um weiter zu gehen: Wir laden Sie ein, die Open-Access-Publikationen des MiTSoPro Projekts zu konsultieren, die in der Springer-IMISCOE Research Series veröffentlicht werden:
– Migration and Social Protection in Europe and Beyond (Volume 1): Comparing Access to Welfare Entitlements
– Migration and Social Protection in Europe and Beyond (Volume 2): Comparing Consular Services and Diaspora Policies
– Migration and Social Protection in Europe and Beyond (Volume 3): A Focus on Non-EU Sending States
Letzte Aktualisierung: 20. März 2023