Insgesamt haben von den 1998 in die Schweiz eingewanderten und hier gebliebenen Ausländer*innen 6 % die schweizerische Staatsangehörigkeit nach fünf Jahren erhalten, 22 % nach zehn Jahren und 53 % nach dreiundzwanzig Jahren.
Je nach Herkunftsland sind enorme Unterschiede bei der Einbürgerung festzustellen: Personen, die nicht aus der EU oder aus EFTA-Ländern stammen, streben viel eher eine Einbürgerung an als Personen aus der EU oder einem EFTA-Land. 11 % der 1998 aus Japan, 19 % aus Portugal und 20 % aus Österreich eingereisten Personen waren dreiundzwanzig Jahre später eingebürgert. Dagegen haben über 75 % der aus der Ukraine (86 %), Russland (82 %) oder auch Rumänien (79 %) Eingereisten die schweizerische Nationalität angenommen. Von einem Drittel bis zur Hälfte der noch in der Schweiz lebenden Migrant*innen aus den wichtigsten Migrationsgemeinschaften – Frankreich (55 %), Deutschland (53 %) und Italien (41 %) – sind Schweizer Bürger*innen geworden.
Möchten sich die Migrant*innen einbürgern lassen?
Wie stark ist das Zugehörigkeitsgefühl zur Schweiz und zum Herkunftsland?
Welche nationalen und kantonalen Gesetze regeln die Integration von Migrant*innen?
Wo in der Schweiz werden die meisten Migrant*innen eingebürgert?
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Definitionen
Ordentliche Einbürgerung: Diese gilt für alle ausländischen Personen, die die von den Bundesbehörden festgelegten Voraussetzungen sowie die zum Teil sehr unterschiedlichen Voraussetzungen der Kantone und Gemeinden erfüllen. Das Gesuch muss beim Kanton oder bei der Gemeinde eingereicht werden.
Erleichterte Einbürgerung: Von der erleichterten Einbürgerung profitieren können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere ausländische Ehepartner und Ehepartnerinnen von Schweizerinnen oder Schweizern sowie Kinder eines schweizerischen Elternteils, die das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen. Über die erleichterte Einbürgerung entscheidet der Bund.
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Quelle: Bundesamt für Statistik, Zentrales Ausländerregister (1998–2007), ZEMIS-Register (2008–2010), STATPOP-Statistik (2010–2022)
Hinweis zum Verfahren: Die Grafiken zeigen den Anteil der 1998 in die Schweiz eingewanderten Ausländerinnen und Ausländer (mit einem Ausweis B, C oder L), die eingebürgert wurden und noch in der Schweiz leben. Sowohl die ordentliche als auch die erleichterte Einbürgerung wurden erfasst. Die verschiedenen Nationalitäten der ehemaligen Republik Jugoslawien konnten aus methodischen Gründen nicht abgebildet werden und erscheinen daher hier gruppiert.
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Letzte Aktualisierung: 4. Oktober 2023