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Die Visualisierung gibt einen Überblick über den relativen Grad der Inklusivität von Rechtsvorschriften in europäischen Ländern, die den Zugang zur Staatsangehörigkeit sowie zu den Stimm- und Wahlrechten für Ausländerinnen und Ausländer bzw. Bürgerinnen und Bürger im Ausland regeln (Stand 2016).

Die Resultate zeigen, dass die Schweizer Gesetzgebung hinsichtlich des Erwerbs des Bürgerrechts durch Geburt im jeweiligen Gebiet (jus soli – Geburtsortsprinzip) und durch Langzeitaufenthalt (ordentliche Einbürgerung) zu den restriktivsten in Europa zählt. Ebenso bietet die Schweiz Ausländerinnen und Ausländern – im Vergleich zu den europäischen Nachbarstaaten – weniger Möglichkeiten, ihre Stimmen bei lokalen Wahlen und Abstimmungen abzugeben, obschon zwischen den einzelnen Kantonen erhebliche Unterschiede bestehen. Demgegenüber gehört die Schweiz zu den grosszügigsten Ländern, wenn es um die Abstimmungsrechte der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei nationalen Wahlen und Abstimmungen geht.

Hinweis zum Verfahren: Die Visualisierung basiert auf Daten des GLOBALCIT Observatory am European University Institute in Florenz und wurde in Zusammenarbeit mit GLOBALSTAT erstellt. Für eine noch umfassendere Indikatoren-Sammlung zu den Entwicklungstrends bei Bürgerrechten weltweit verweisen wir auf die Seiten von ELECLAW (über den Zugang zu Stimm- und Wahlrechten) und CITLAW (über den Erwerb des Bürgerrechts).

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2018