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Der Datensatz zu den Bürgerrechtsgesetzen in der Schweiz fasst die gesetzlichen Anforderungen zusammen, die in der Schweiz ansässige Ausländerinnen und Ausländer für eine Einbürgerung und für den Erwerb des Stimmrechts und passiven Wahlrechts in den 26 Schweizer Kantonen erfüllen müssen (Stand 2017). Ferner werden darin die Bedingungen erläutert, unter denen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in ihrem Heimatkanton und in ihrer Heimatgemeinde wählen und abstimmen können.
Was die ordentliche Einbürgerung betrifft, zeigt der Datensatz signifikante Unterschiede von Kanton zu Kanton auf. So beträgt die Wohnsitzdauer in den Kantonen Jura und Bern mindestens zwei und in den Kantonen Glarus und Graubünden mindestens sechs Jahre. Weiter wird von den Antragstellenden in einigen Kantonen lediglich verlangt, «sich in einer der offiziellen Sprachen des Kantons verständigen zu können» (z. B. im Kanton Freiburg), während in anderen Kantonen (z. B. im Kanton Schwyz) ein Sprachtest abgelegt werden muss, der eine nahezu fliessende Verständigung belegt.
Was die Gewährung des Stimm- und Wahlrechts angeht, so weist die Gesetzgebung in den Kantonen Neuenburg und Jura den am stärksten inklusiven Charakter auf. Ausländerinnen und Ausländer können dort auf kantonaler und lokaler Ebene wählen und abstimmen und haben auf lokaler Ebene auch das passive Wahlrecht. Wenn es um die Gewährung des Stimm- und Wahlrechts für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer geht, so weist der italienischsprachige Kanton Tessin den höchsten Grad an Inklusivität auf. Das Tessin ist nämlich der einzige Kanton, in dem im Ausland lebende Staatsangehörige auf nationaler, kantonaler und lokaler Ebene wählen und abstimmen dürfen und auf kantonaler Ebene sogar über das passive Wahlrecht verfügen. Ganz im Gegensatz dazu die meisten Deutschschweizer Kantone: Sie beschränken das Stimm- und Wahlrecht auf Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im Kanton ansässig sind, und schliessen damit sowohl Ausländerinnen und Ausländer wie auch im Ausland lebende Schweizer Bürgerinnen und Bürger aus.
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Hinweis zum Verfahren: Der Datensatz fasst die in den kantonalen Gesetzen festgelegten gesetzlichen Bestimmungen zusammen, die Eingang in die Sammlung der rechtlichen Grundlagen zum Thema «Citoyenneté» fanden. Er basiert auf einer umfassenden Typologie, die fünf Bedingungen für eine ordentliche Einbürgerung (Wohnsitz, Sprachkenntnisse, gesellschaftliche und kulturelle Integration, tadelloser Leumund und wirtschaftliche Ressourcen) sowie zwei Bedingungen für den Erwerb des Stimmrechts und passiven Wahlrechts bei lokalen und kantonalen Wahlen (Bürgerrecht und Wohnsitz) unterscheidet. Für einen umfassenden Überblick zur Typologie verweisen wir auf unsere Erläuterung.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz wird der Allgemeinheit kostenlos für nichtkommerzielle Zwecke zur Verfügung gestellt. Wir bitten die Benutzerinnen und Benutzer bei Verwendung der Daten in ihren Publikationen um Angabe der Bezugsquelle. Bitte zitieren Sie wie folgt: Arrighi, Jean-Thomas und Piccoli, Lorenzo. SWISSCIT: Index zu den Bürgerrechtsgesetzen in den Schweizer Kantonen. Neuenburg: «nccr – on the move», 2018.
Letzte Aktualisierung: 10. Januar 2019