Die Mehrzahl der ausländischen Personen in der Schweiz haben bei ihrer Einreise eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) oder eine auf jeweils ein Jahr befristete Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) erhalten. In den Jahren, die auf ihre Einreise folgen, erlangen sie schrittweise einen neuen Status, der ihren Aufenthalt stärker absichert: eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).

Personen, die bereits bei der Einreise einen Ausweis B erhalten haben, bleiben logischerweise länger im Land als Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung. Die Mehrzahl der Personen, die der erstgenannten Gruppe angehören, erhalten eine Niederlassungsbewilligung, wenn sie fünf Jahre in der Schweiz gelebt haben. Auch ist in dieser Gruppe der Anteil der eingebürgerten Personen höher als in der Gruppe der Personen, die mit einem Ausweis L einreisen. Dagegen ist der Anteil der Personen, die die Schweiz wieder verlassen, in der Gruppe der Kurzaufenthalter*innen höher – mehr als die Hälfte verlassen die Schweiz bereits nach einem Jahr wieder. Auch dauert die Erlangung einer Niederlassungsbewilligung hier länger.

Diese Ergebnisse belegen also, dass die unterschiedlichen Ausweise bis heute die Funktion erfüllen, die ihnen von der Einwanderungspolitik zugedacht wurden: Bewilligung eines Kurzaufenthalts (Ausweis L) oder erster Schritt zu einem längerfristigen Aufenthalt (Ausweis B). Die jüngsten Gesetzesänderungen markieren diesbezüglich einen Wendepunkt, denn insbesondere für die Bewilligung der Niederlassung gelten nun strengere Kriterien.

Im Übrigen sind 41 % der Personen, die bei ihrer Einreise einen Ausweis B erhalten hatten, nach zweiundzwanzig Jahren wieder ausgereist.

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Definitionen

Ausweis L: Kurzaufenthaltsbewilligung (bis zu 12 Monate)

Ausweis B: Aufenthaltsbewilligung (jährlich zu erneuern)

Ausweis C: Niederlassungsbewilligung (nach 5 oder 10 Jahren)

Quelle: Bundesamt für Statistik, Zentrales Ausländerregister (1998–2007), ZEMIS-Register (2008–2010), STATPOP-Statistik (2010–2020)

Hinweis zum Verfahren: Die Grafik zeigt, welchen Ausweis (B oder L) die Personen erhielten, die im Lauf eines Jahres eingereist sind (unabhängig vom Alter bei der Einreise und vom Einreisegrund). Berücksichtigt sind hier keine Kurzaufenthalter, sondern nur die Personen, die am Ende des Jahres ihrer Einreise noch in der Schweiz lebten. Bei diesen Personen wurde während der 15 Jahre, die auf ihre Einreise folgten, am Ende jedes Jahres die aktuelle Aufenthaltsbewilligung erfasst.

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Vorgeschlagene Quellenangabe: nccr – on the move, Migration-Mobility Indicators. Neuchâtel: nccr – on the move, 2022.

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Letzte Aktualisierung: 7. Februar 2022