Der Erwerb der Staatsbürgerschaft gilt allgemein als besonders aussagekräftiger Indikator für die Integration von Migrant*innen in die jeweilige Aufnahmegesellschaft. Seit 2009 veröffentlicht Eurostat jedes Jahr die Daten zum Erwerb der Staatsbürgerschaft von ausländischen Personen in den verschiedenen europäischen Ländern.
Für das Jahr 2018 wurden diese Daten zum letzten Mal erhoben, und damals befand sich die Schweiz im europäischen Vergleich im oberen Mittelfeld. In Bezug auf den Gesamtzeitraum 2009–2018 liegt die Schweiz mit durchschnittlich 2 % der ausländischen Wohnbevölkerung, die jedes Jahr die Schweizer Staatsangehörigkeit erwerben, jedoch nur noch im unteren Mittelfeld oder tiefer.
Möchten sich die Migrant*innen einbürgern lassen?
Wie viele Migrant*innen werden im Laufe der Zeit eingebürgert?
Wie inklusiv sind europäische und Schweizer Bürgerrechtsgesetze?
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Definition:
Staatsbürgerschaft: Die Staatsbürgerschaft ist die Zugehörigkeit einer Bürger*in zu einem bestimmten Land und die sich daraus ergebende rechtliche Bindung zwischen ihm / ihr und diesem Staat, die durch Geburt oder durch Einbürgerung (je nach den nationalen Rechtsvorschriften durch Erklärung, Wahl, Eheschliessung oder auf anderen Wegen) erworben wird.
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Quellen: EUROSTAT-Statistik zum Erwerb der Staatsbürgerschaft (2009-2018)
Hinweis zum Verfahren: Dieser Indikator zeigt den Anteil der ausländischen Bevölkerung mit Bürgerrecht in den verschiedenen europäischen Ländern im Verhältnis zu den aufenthaltsberechtigten Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern.
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Vorgeschlagene Quellenangabe: nccr – on the move, Migration-Mobility Indicators. Neuchâtel: nccr – on the move, 2020.
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Letzte Aktualisierung: 28. Juli 2020