Die Trennung von Kindern und Eltern in Dublin-Haft verstösst gegen die EMRK
Am 26. April 2017 entschied das Bundesgericht in einem Grundsatzentscheid zur Dublin-Haft: Die separate Inhaftierung von Mitgliedern einer afghanischen Familie sowie die Fremdplatzierung der betroffenen Kinder hat das in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte Recht auf Familienleben verletzt. Die Inhaftierung des Ehepaares im Kanton Zug lässt sich zudem laut Bundesgericht nur «knapp» nicht als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gemäss EMRK qualifizieren. ...
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