«Sans-Papiers» in der Schweiz
Am 26. Januar 2018 hat die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats eine Motion mit der Empfehlung «Für eine kohärente Gesetzgebung zu Sans-Papiers» eingereicht. Ab kommenden Montag greift diese Blog-Serie gewisse Elemente der Motion auf und diskutiert sie im Kontext von aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Die Motion «Für eine kohärente Gesetzgebung zu Sans-Papiers» verlangt unter anderem die Zugangseinschränkung zu Sozialversicherungen, eine staatlich finanzierte Anlaufstelle im Krankheitsfall, die verschärfte Strafverfolgung von Arbeitgeber*innen, Arbeitsvermittler*innen und Vermieter*innen von «Sans-Papiers», einen erleichterten Datenaustausch zwischen staatlichen Stellen und die Konkretisierung der Härtefallkriterien. Gemäss einer Studie, publiziert im Dezember 2015, liegt die geschätzte Anzahl von «Sans-Papiers» aus Drittstaaten in der Schweiz zwischen 58’000–105’000 Personen.
Indem die Kommission diese verschiedenen Elemente aufgreift, will sie erreichen, dass der Bundesrat eine Gesamtschau mit Lösungsansätzen zur Situation von ausländischen Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus erarbeitet. Gemäss der Kommission sind es zwei Aspekte, die eine Gesetzgebung in diesem Bereich notwendig machen. Erstens: Der Umstand, dass gewisse Rechte an Personen zuerkennt werden, die sich nicht in der Schweiz aufhalten dürfen – zumindest nicht dauerhaft – stellt ein Widerspruch dar, den es zu korrigieren gilt. Und zweitens: Die aktuelle Situation schafft eine Ungleichheit zwischen Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus und «registrierten Ausländer*innen ohne Bleiberecht», die Schweiz verlassen müssen.
Diese Motion der Kommission reiht sich in den Kontext kontinuierlicher Anpassungen der Rechte von ausländischen Personen ein – mit Tendenz zu Verschärfung – und ruft eine Serie von wichtigen Fragen hervor, die wissenschaftliche Antworten erforderlich machen.
Stefanie Kurt
Assistenzprofessorin FH, Institut Soziale Arbeit, Siders
Didier Leyvraz
Assistent und Doktorand in Migrationsrecht, Universität Neuenburg
Die Motion wurde am 18. Mai 2018 zurückgezogen.