Wie wär’s mit einem Bewerbungsgespräch in einer fremden Sprache?
«Flüchtlinge kosten dem Staat ein Vermögen, weil sie nicht arbeiten gehen und deshalb Unsummen an Sozialhilfe beziehen, ohne je etwas einbezahlt zu haben.» So oder so ähnlich hört man es oft heutzutage. Woher stammen diese Vorwürfe?
Korrekt ist, dass Personen aus dem Asylbereich Schwierigkeiten haben, im Schweizer Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Dies beruht vor allem darauf, dass gewisse Vorbehalte und Vorurteile seitens der Bevölkerung vorhanden sind und dass ihnen oft die im Land gewünschte berufliche Qualifikation fehlt – beziehungsweise vorhandene Berufsqualifikationen aus dem Ausland häufig nicht anerkannt werden. Dass Letzteres aufgrund der schweizerischen Flüchtlingspolitik mitunter künstlich herbeigeführt wird, zeigt sich eindrucksvoll anhand der Sprache.
Sprachkenntnisse als Eintrittskarte in den Arbeitsmarkt
Die Sprachkompetenz spielt im Arbeitsmarkt eine entscheidende Rolle. Dies zeigt nicht nur jede Arbeitgeberbefragung, sondern lässt sich auch empirisch messen. Etliche wissenschaftliche Studien konnten in der Vergangenheit zeigen, dass sich eine gute Beherrschung der jeweiligen Landessprache positiv auf die Erwerbstätigenquote, die Löhne und die Job-Qualität von Migrantinnen und Migranten auswirkt.
Die Fähigkeit, in der regionalen «Amtssprache» zu kommunizieren, erweist sich also als Eintrittskarte in den schweizerischen Arbeitsmarkt – vielleicht mit Ausnahme von ein paar wenigen Managementberufen in Zürich oder Genf, für welche die lingua franca durch die anglo-amerikanische Unternehmensausrichtung vorgegeben wird. So weit so plausibel.
Die aktuelle Gesetzeslage für Personen aus dem Asylbereich folgt einem anderen Mechanismus: Ankunft – Registrierung – Zuteilung zu einem Kanton. Diese Zuteilung ist bindend: eine Person, die in der Schweiz um Asyl ersucht, kann den ihr zugewiesenen Kanton weder für Wohn- noch für Arbeitszwecke verlassen. Zwar bestehen unter strengen Voraussetzungen einige wenige Möglichkeiten, den Kanton zu wechseln. Doch diese betreffen vor allem die Familienzusammenführung.
In welchen Kanton man zugeteilt wird, erfolgt zufällig. Das Staatssekretariat für Migration SEM bemüht sich dabei zwar um eine gleichmässige Verteilung der Nationalitäten der grössten Herkunftsländer, sowie von Minderjährigen und medizinischen Fälle, um die «Last» unter den Kantonen (entsprechend deren EinwohnerInnenzahl) gerecht zu verteilen. Eine einleuchtende Massnahme. Unberücksichtigt bleibt dabei jedoch neben der allfälligen beruflichen Qualifikation auch die Sprachkompetenz einer Person.
Die Folgen: 20 Prozent weniger Chancen auf einen Job
Es ist keine Seltenheit, dass sich eine geflüchtete Person mit Elternsprache Französisch, beispielsweise aus dem Senegal kommend, plötzlich einem «Züridütsch» ausgesetzt sieht, das auch schon mal die AnrainerInnen aus den Schweizer Nachbarländern verzweifeln lässt. Die Jobsuche in einem solchem Umfeld als «schwierig» zu bezeichnen, erscheint hier beinahe zynisch. Ein Kantonswechsel, zum Beispiel nach Waadt oder Genf, in die französische Sprachumgebung? Fehlanzeige.
In Zahlen ausgedrückt entspricht diese vermeintliche Fehlzuteilung einer 20 Prozent geringeren Wahrscheinlichkeit, einen Job zu finden – verglichen zur französischsprachigen Person, die einem französischsprachigen Kanton zugewiesen wurde, wie in einer Studie im Rahmen des nccr – on the move jüngst gezeigt wurde. Entscheidend ist dabei die eindeutige und vollumfängliche Zuordnung des Effektes auf die fehlende Sprachkompetenz alleine, unabhängig von anderen individuellen Merkmalen wie Alter, Geschlecht oder Bildungsniveau.
Zwar hat das SEM gute politische Gründe, die Zuteilung zufällig, also unter Nichtberücksichtigung von individuellen Faktoren, durchzuführen. Stellen sie sich eine Situation vor, in der 26 Kantone um die «besten» Flüchtlinge, zum Beispiel jene mit der höchsten Qualifikation, feilschen: ein unmögliches Vorhaben (bis heute gibt es ja nicht einmal einen einheitlichen Einschulungstag für PrimarschülerInnen). Für einen zufälligen Mechanismus spricht auch, dass eine Konzentration von Volksgruppen oder Nationalitäten innerhalb der Schweiz kontraproduktiv für eine rasche Integration sein kann.
Abhilfe schafft ein umfassendes Angebot an Sprachkursen
Was ist also zu tun? Die gleiche Studie zeigt, dass die Absolvierung eines Sprachkurses den 20-prozentigen Nachteil nahezu gänzlich kompensieren kann. Jedoch folgt die kantonale Politik diesem Ansatz nicht: so hat der Kanton Zürich jüngst die kantonale Förderung für Deutschkurse reduziert.
Zusammenfassend besteht also die Möglichkeit, einen transparenten Verteilmechanismus beizubehalten, der immun gegen kantonale Intervention ist, ohne dabei die Chancen geflüchteter Personen, am Arbeitsmarkt zu reüssieren, künstlich zu minimieren. Voraussetzung dafür ist jedoch ein umfassendes Angebot an Sprachkursen für alle Personen, die der regionalen Sprache nicht mächtig sind. Ohne ein solches Angebot muss sich die Schweiz den Vorwurf gefallen lassen, dass ein Teil der eingangs erwähnten (vermeintlichen) finanziellen Bürde auf die eigene Politik künstlicher Integrationshürden zurückzuführen ist.
Daniel Auer
Doktorand, nccr – on the move, Universität Lausanne