von Rütte, Barbara
Das Neue Bürgerrechtsgesetz
2017
Auf den 1. 1. 2018 wird das neue Bürgerrechtsgesetz in Kraft treten. Grundlegende Änderungen im Schweizer Bürgerrechtswesen hat der neue Erlass nicht zur Folge. Für die betroffenen Personen, für einbürgerungswillige Ausländerinnen und Ausländer, bringt die Änderung aber etliche Verschärfungen mit sich. Der vorliegende Beitrag will die mit der Totalrevision eingeführten Neuerungen vorstellen und auf die wichtigsten Punkte hinweisen, die in der Praxis in Bürgerrechtsverfahren beachtet werden sollten.