Rechtswissenschaftliche Forschung: Weg vom Papier, hin zum Menschen
Migrations- und Mobilitätsforschung ist ein disziplinär vielfältiges Gebiet. Unterschiedliche Fachbereiche widmen sich mit ihren unterschiedlichen Methoden und Ansätzen der Erforschung von «Migration». Nicht nur die involvierten Disziplinen, auch das Thema an sich ist sehr vielseitig. Die reichlichen – teilweise stark politisierten – Fragestellungen verlangen eine intensive Zusammenarbeit der verschiedenen Disziplinen. Längerfristig müssen gerade Monofächer, wie die Rechtswissenschaften, neue Forschungsansätze und Lehrmethoden aktiv einbeziehen.
Rechtswissenschaftliche Migrationsforschung findet sich im Spannungsfeld der (stimmberechtigten) Gesellschaft, der (gewählten) PolitikerInnen und der Interpretation der Gesetzestexte durch RichterInnen und JuristInnen wieder. Konkret stützt sich die Forschungsarbeit auf die erarbeiteten Botschaften, Ausführungen und Statements. Es ist somit ein papierbasiertes Forschungsgebiet. Zusätzlich sehen sich JuristInnen mit ständigen Teil- und Totalrevision von Gesetzen und neuen Gerichtsentscheiden konfrontiert.
In der Schweiz spielt dabei der Einsatz von direkt demokratischen Mitteln eine wichtige Rolle. Durch Annahmen von Initiativen – sowohl auf nationaler wie auch kantonaler Ebene – werden bestehende Normen geändert respektive neue geschaffen. Recht ist also ein komplexes Zusammenspiel zwischen Gesellschaft, Staat und den Menschen selbst. Dazu kommen weitere rechtliche Verknüpfungen und Bezüge auf internationaler und europäischer Ebene. Rechtswissenschaft ist alles andere als eine langweilige „tote“ Materie. Recht ist vielmehr etwas Lebendiges, das stets in Bewegung ist. Entsprechend ist migrations- und mobilitätsrechtliche Forschung oft unter Zeitdruck und reagiert teilweise verspätet auf aktuelle Entwicklungen.
Sprechen wir von und über Migration und Mobilität, sprechen wir immer auch von und über Menschen. Menschen in unterschiedlichen Situationen und mit unterschiedlichen kulturellen, sozialen, religiösen und rechtlichen Hintergründen. Gleichzeitig sind viele staatliche und nichtstaatliche Akteure in die Migrations- und Mobilitätsforschung involviert. In der rechtswissenschaftlichen Forschung ist dieses Bewusstsein teilweise nur ungenügend ausgeprägt.
Menschenfokussierte rechtswissenschaftliche Forschung ist selten. Zu oft wird nur papierbasierte Forschung betrieben – und der Mensch, ob mit oder ohne Schweizer Nationalität, kaum in den Mittelpunkt gestellt. Dies obwohl rechtswissenschaftliche Arbeiten die Resultate empirischer und qualitativer Untersuchungen in den deskriptiven Teilen einer Recherche durchaus mit einbeziehen, um die Auswirkungen des Rechts auf Gesellschaft und Menschen aufzuzeigen. Leider geschieht dies jedoch mit geringem Bewusstsein darüber, wie diese Daten zusammengetragen wurden und die Ergebnisse zustande gekommen sind. Zusammenfassend: dem Menschen als mehrheitlicher Adressat der Migrations- und Mobilitätsforschung, respektive der Auswirkung der Gesetzgebung auf den Menschen selbst wird in der rechtswissenschaftlichen Lehre und Forschung zu wenig Beachtung geschenkt.
Die Vorgehensweise einer Law Clinic
Es gibt Möglichkeiten, den Menschen stärker in den Mittelpunkt der rechtswissenschaftlichen Forschung zu stellen: Eine davon ist die Vorgehensweise einer «Law Clinic». Die Universität Genf kennt seit dem Februar 2013 eine «Law Clinic». Im Frühlingssemester 2016 wurde dieses Konzept nun auch an der Universität Neuenburg im Rahmen eines regulären Unterrichts im Bereich Menschenrechte und Migration durchgeführt. Eine «Law Clinic» stellt den Menschen und die rechtlichen Auswirkungen auf den Menschen in den Mittelpunkt. Nebst den juristischen Aspekten, lernen die Studierenden auch die soziale und kulturelle Seite des Rechts kennen. Anhand von Aktenstudium und persönlichem Gespräch mit betroffenen Personen und involvierten Organisationen und Behörden erhalten die teilnehmenden Studierenden einen Einblick, wie das Recht in der Praxis angewandt wird und welchen Effekte erzielt werden.
Der Mensch steht also im Mittelpunkt. Die Etablierung eines solch innovativen Unterrichts ist ein erster Schritt zur Öffnung der Rechtswissenschaft hin zu einer Zusammenarbeit mit unterschiedlichen AkteurInnen und Disziplinen. Gleichzeitig wird den Studierenden ein praktischer Einblick in die rechtswissenschaftliche Tätigkeit gewährt. Dieser Ansatz kann auch in der rechtswissenschaftlichen Forschung angewandt werden.
Ausgangspunkt: Mensch
Mehr Offenheit und die Neugier über den Tellerrand der eigenen Forschungsmethoden hinauszugehen, bedeutet längerfristig auch die Schaffung von neuen Ansätzen und Ideen. Im Bewusstsein darum, dass dies ein längerfristiger Prozess ist, muss er endlich in Angriff genommen werden. Das Konzept der «Law Clinic» bietet eine Möglichkeit – eine andere ist, den Mut zu haben, stärker «out of the disciplinary box» zu denken, über den juristischen Tellerrand hinweg zu schauen und das Recht einmal aus einem anderen Blickwinkel zu erforschen: Vom betroffenen Menschen aus.
Stefanie Kurt
PostDoc, nccr – on the move, Universität Neuenburg