13.03.2019 , in ((Blog series, Social Work))
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Amel Mahfoudh
Pour les jeunes adultes, le projet de quitter leur pays et d’émigrer porte une part de rêve et d’imaginaire qui a été longtemps sous-estimée par rapport aux motivations matérielles. Le processus de migration englobe un avant, un après et même un entre-deux qui correspond à l’attente. Dans les pays d’accueil,
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15.03.2018 , in ((Politik, Sans-Papiers))
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Alexandra Büchler
Die am 26. Januar 2018 durch die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats eingereichte Motion greift unter dem Deckmantel der Forderung nach einer kohärenten Gesetzgebung zu «Sans-Papiers» die Grund- und Menschenrechte von bis zu 100'000 in der Schweiz lebenden Menschen an. Eine Umsetzung derselben wäre zudem mit erhöhten Kosten für das Gemeinwesen (Bund, Kantone und Gemeinden) sowie die Steuerzahlenden verbunden. Dies ohne ersichtlichen Vorteil für irgendjemanden.
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08.03.2018 , in ((Politik, Sans-Papiers))
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Jyothi Kanics
Die Motion «Für eine kohärente Gesetzgebung zu Sans-Papiers» verlangt eine Konkretisierung der Kriterien für die Prüfung von Härtefällen von Migrant*innen ohne geregelten Aufenthaltsstatus, die lange in der Schweiz gelebt und sich «integriert» haben – hier im speziellen Familien mit eingeschulten Kindern. Doch: Ist Integration der einzige Faktor, der in solchen Fällen berücksichtigt werden soll, besonders dann, wenn Kinder betroffen sind?
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23.02.2018 , in ((Politik, Sans-Papiers))
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Didier Leyvraz
Am 26. Januar 2018 hat die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats eine Motion mit der Empfehlung «Für eine kohärente Gesetzgebung zu Sans-Papiers» eingereicht. Ab kommenden Montag greift diese Blog-Serie gewisse Elemente der Motion auf und diskutiert sie im Kontext von aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
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03.07.2017 , in ((«Good Practices»))
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Sarah Progin-Theuerkauf und Salome Schmid
Am 26. April 2017 entschied das Bundesgericht in einem Grundsatzentscheid zur Dublin-Haft: Die separate Inhaftierung von Mitgliedern einer afghanischen Familie sowie die Fremdplatzierung der betroffenen Kinder hat das in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte Recht auf Familienleben verletzt. Die Inhaftierung des Ehepaares im Kanton Zug lässt sich zudem laut Bundesgericht nur «knapp» nicht als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gemäss EMRK qualifizieren.
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